Ihre Longlist enthält wahrscheinlich eine stolze Zahl an grundsätzlich passenden Softwarelösungen. Das können noch gut und gerne an die 20, oder auch mehr sein.
Selbstverständlich macht es keinen Sinn, jede dieser Softwares in aller Tiefe auf ihre spezifische Tauglichkeit für Ihr Dienstleistungsunternehmen zu prüfen oder gar zu testen. Der Aufwand wäre gigantisch und würde Sie über Gebühr von Ihrer eigentlichen Projekt- und Mandatsarbeit abhalten.
Es gilt also vielmehr, die Longlist auf eine qualitativ gute «kurze Liste», die sogenannte Shortlist zu reduzieren.
Die Shortlist darf nur noch Softwarelösungen enthalten, die grundsätzlich für den Einsatz in Ihrem Dienstleistungsunternehmen taugen würden. Lösungen, die – nach genauerer Prüfung – zentrale Anforderungen Ihrerseits gar nicht erfüllen können, haben auf der Shortlist nichts mehr zu suchen.
Gleichzeitig mit der Reduktion auf die Shortlist ist es ratsam, die übrig gebliebenen Softwarelösungen sogleich in eine Rangliste einzuordnen. Die Rangliste ist jetzt noch dynamisch und darf – und soll – sich laufend ändern. Je nach dem Stand Ihrer Erkenntnisse.
An diesem Punkt stellen Sie alle Lösungen Ihrer Longlist auf den Prüfstand und legen Ihre zuvor definierten Massstäbe an.
«Wie gut passt die Lösung zu unseren Projektzielen, wie fallen die Antworten auf unsere Grundsatzfragen aus, wie passend ist die Software im Vergleich zu unseren Kosten-/Nutzenvorstellungen und, am allerwichtigsten, wie hoch ist die Passgenauigkeit zu unseren Anforderungen im Lastenheft?»
Am einfachsten arbeiten Sie dazu mit einer Tabelle, in welcher Sie alle Lösungen übersichtlich gegenüberstellen und die Prüfkriterien transparent und ohne Gefahr, etwas zu vergessen, abarbeiten können.
Ihre Shortlist enthält am Schluss noch ca. 3 bis maximal 5 Lösungen und ist im besten Fall prioritätsmässig geordnet. Sodann kann die eigentliche Bewertung gestartet werden.
Nachdem Sie nur noch einige wenige Softwarelösungen in der Auswahl haben, und diese grundsätzlich alle für Ihr Unternehmen in Fragen kommen können, sollten Sie die Verbleibenden mit erhöhter Sorgfalt gegen alle Ihre Anforderungen aus dem Lastenheft hin durchchecken. Nehmen Sie sich dafür genügend Zeit, um die Vor- und Nachteile aller Systeme zu begutachten.
Legen Sie Ihr Hauptaugenmerk auf die Muss- und Schlüsselanforderungen. Denn diese müssen vom neuen System zwingend erfüllt werden. Das haben Sie ganz bewusst im Lastenheft so festgelegt. Hier sollten Sie also keinesfalls Kompromisse eingehen. Kann eine Lösung der Shortlist hier nicht mithalten, so ist sie konsequent von der Liste zu streichen. Milder dürfen Sie bei den Soll- und Wunschanforderungen urteilen. Sie werden nämlich feststellen, dass keine Lösung der Shortlist bei allen Kriterien die volle Punktzahl erreichen wird. Wenn doch, so könnten Sie Ihren Auswahlprozess an diesem Punkt wohl guten Gewissens beenden.
Zusätzliche Prüfungsmassnahmen können Ihnen helfen, die Shortlist weiter zu beurteilen und sich schrittweise in Richtung einer Kaufentscheidung zu entwickeln:
Neben der eigentlichen Software-Lösung müssen Sie unbedingt auch das Know-how und die Erfahrung des Anbieters ausloten. Hat er fundierte und solide Antworten auf Ihre kniffligen Fragen und Problemstellungen? Interessiert er sich überhaupt dafür, oder haben Sie vielmehr den Eindruck, er will Ihnen bloss seine Software verkaufen.
Der Anbieter muss zwingend über Fachkompetenz verfügen. Er muss Ihre Branche und Ihre Prozesse kennen und sich über einschlägige Erfahrung ausweisen können.
Ihr künftiger Softwareanbieter wird Ihnen – last but not least – später ein «echter Partner» sein müssen. Ein Partner, der die gemeinsamen Projektziele im Fokus hat und Sie und Ihr Unternehmen daran orientierend begleiten und betreuen kann. Darüber habe ich mich bereits ausführlich in meinem Beitrag «Der Anbieter einer Business-Software für Dienstleister muss ein «echter Partner» sein» auseinander gesetzt.
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in der Rubrik Unternehmensführung