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prolesNews: Die neuen Funktionen zur Pflege der MwSt-Codes und MwSt-Sätze sind live

Simon Grenacher
Samstag, 2. Dezember 2017

Die neuen proles-Funktionen für die Verwaltung der MwSt-Codes und MwSt-Sätze stehen Ihnen ab sofort in proles zur Verfügung.

Hiermit können Sie die gesetzlichen Anpassungen der MwSt-Sätze per 01.01.18 ohne grossen Aufwand meistern.

Lesen Sie in diesem Blog-Beitrag was zu tun ist.


Update vom 26.12.17 (neues Video)

Das Jahresende kommt näher und damit die gesetzliche Anpassung der Mehrwertsteuersätze. Für eine korrekte automatisierte Verrechnung müssen Sie einige wenige Anpassungen vornehmen. Im folgenden Video fassen wir nochmals alle wichtigen Informationen zusammen:


Ausgangslage: Neue MwSt-Sätze per 01.01.18

Per 01.01.18 werden die MwSt-Sätze gesenkt, womit der Normalsatz neu 7.7% und der Beherbergungssatz 3.7% betragen wird. Der reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2.5%.

Für jahresübergreifende Leistungen bildet der Zeitpunkt der Leistungserbringung die Basis für die Ermittlung des korrekten MwSt-Satzes.

Wir haben zu diesem Thema im prolesBlog bereits ausführlich berichtet:


proles - Mehrwertsteuersätze - ÜbersichtUmsetzung in proles

Um die Umstellung für Sie einfacher zu machen, haben wir in proles für die Verwaltung von MwSt-Sätzen die «Zeitachse» eingeführt. Dies bedeutet, dass die Funktion zur Pflege der MwSt-Sätze (vgl. Schnellsuche «Mehrwertsteuersätze») um die Möglichkeit erweitert wurde, pro MwSt-Code mehrere Gültigkeiten zu verwalten. Nebenstehend ein Beispiel, wie sich der neue Bearbeitungsdialog präsentiert.

Was wir bereits für Sie erledigt haben

Anlässlich der Installation des neuen proles-Releases 3.3 wurden für alle erfassten MwSt-Codes je ein MwSt-Satz angelegt.

Ihre bestehenden MwSt-Codes wurden lückenlos übernommen. Die MwSt-Sätze werden neu auf einer separaten Stufe gepflegt – damit erhalten Sie die Möglichkeit, für einen Code mehrere Gültigkeiten (Sätze) zu verwalten. Mit diesem Konzept sind Sie bereits heute auch schon für die übernächste Anpassung der MwSt-Sätze gerüstet – und diese kommt bestimmt! 😉

Nachstehend ein Beispiel vor und nach Release 3.3:

proles - Mehrwertsteuersätze - Übersicht - vorher

proles - Mehrwertsteuersätze - Übersicht - nachher


Was müssen Sie jetzt tun?

Schritt 1: Neue MwSt-Sätze per 01.01.18 erfassen

Schritt 1: Neue MwSt-Sätze per 01.01.18 erfassenproles - Mehrwertsteuersätze - Neue MwSt-Sätze erfassen1) Aufruf der Funktion «Mehrwertsteuersätze» (vgl. Schnellsuche «Mehrwertsteuersätze»).

2) Erfassung neue Gültigkeit für den Normalsatz: Klick auf «Neuer MwSt-Satz» unterhalb «Normalsatz», Erfassung der neuen Gültigkeit per 01.01.18 mit dem Satz von 7.7%.

3) Erfassung neue Gültigkeit für den Sondersatz für Beherbungsleistungen (falls Sie überhaupt solche Leistungen erbringen): Klick auf «Neuer MwSt-Satz» unterhalb «Sondersatz für Beherbungsleistungen», Erfassung der neuen Gültigkeit per 01.01.18 mit dem Satz von 3.7%.

Diese Arbeiten können Sie ohne grossen Aufwand in den nächsten Wochen vornehmen. Spätestens vor der ersten Fakturierung oder Spesenabrechnung im 2018 müssen diese Anpassungen erledigt sein.

Schritt 2: Ev. bestehende MwSt-Codes umbenennen

Schritt 2: Ev. bestehende MwSt-Codes umbenennenproles - Mehrwertsteuersätze - Bestehende MwSt-Codes umbenennenEv. haben Sie in Ihrer proles-Umgebung in gewissen Bezeichnungen der vorhandenen MwSt-Codes den MwSt-Satz in % textlich erwähnt. Nebenstehend ist ein solches Beispiel ersichtlich: Dieser Code trägt die Bezeichnung «Umsatzsteuer 8.0%».

Eine solche textliche Erwähnung des Satzes in der Bezeichnung des Codes ist nicht erforderlich oder sogar irreführend. Wir empfehlen Ihnen, solche MwSt-Codes umzubenennen. Im nebenstehenden Beispiel genügt also die Bezeichnung «Umsatzsteuer».

Die anderen hier dargestellten MwSt-Codes könnten Sie auch entsprechend zur noch klareren Identifikation umbenennen. Beispielsweise also «Reduzierter Satz» anstelle von «Umsatzsteuer 2.5%».

Schritt 3: Ev. überflüssige MwSt-Codes inaktivieren

Schritt 3: Ev. überflüssige MwSt-Codes inaktivieren

proles - Mehrwertsteuersätze - Überflüssige MwSt-Codes inaktivierenWenn Sie in Ihrer Umgebung bereits einen neuen MwSt-Code mit 7.7% erfasst haben, können Sie diesen nun inaktivieren (Klick auf MwSt-Code-Bezeichnung, Icon «Inaktivieren»). Es ist nicht mehr nötig, für einen neuen Satz einen Code zu erfassen. Den Satz von 7.7% erfassen Sie in diesem Beispiel ja zum Code «Umsatzsteuer 8.0% (Defaultwert).

Überall dort, wo Sie den jetzt inaktivierten MwSt-Code «Umsatzsteuer 7.7%» bereits eingesetzt haben (z.B. bei Projekten, Spesenerfassungen, Artikelerfassungen oder Pauschalen), empfehlen wir, dass Sie diesen durch den Umsatzsteuersatz mit neuer Gültigkeit ersetzen.

Ev. haben Sie in Ihrer Umgebung auch noch andere alte Sätze (z.B. 7.6%) – diese können Sie ebenfalls inaktivieren.

Inaktive MwSt-Codes können für Neuerfassungen nicht mehr verwendet werden. Dort wo diese Codes bereits angewendet wurden, bleiben sie jedoch selbstverständlich auch nach Inaktivierung erhalten.


Weitere Unterstützung

Für die Beantwortung von Fragen zur MwSt-Umstellung steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.

Support-Anfrage

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