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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1

Simon Grenacher
Freitag, 23. Oktober 2020

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir werden zukünftig in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich beantworten. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 1.

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

Was gilt als Arbeitszeit?

Der wichtige Begriff Arbeitszeit wird im Schweizer Recht in der ersten Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1) in den Artikeln 13, 14 und 15 definiert.

Gemäss Artikel 13 Abs. 1 ArGV1 gilt grundsätzlich: Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich der Arbeitnehmende zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmende eine Zeitspanne des Tages mit dem Willen des Arbeitgebers und in dessen hauptsächlichem Interesse verbringt.

Was gilt weiter konkret als Arbeitszeit, was nicht?

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Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?

Ja, die gibt es. Arbeitszeiten in den Unternehmen müssen detailliert protokolliert werden.

Alle Unternehmen und Arbeitnehmende, die dem Arbeitsgesetz unterstehen – und das ist die überwiegende Zahl an privatrechtlichen Unternehmen in der Schweiz – sind gemäss Artikel 46 Arbeitsgesetz (ArbG) dazu verpflichtet, alle Verzeichnisse und andere Unterlagen zur Verfügung zu halten, aus denen die korrekte Einhaltung des Arbeitsgesetzes nachvollzogen werden kann. Und dazu gehört eben auch die Einhaltung aller Arbeitszeit-Vorschriften.

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Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?

Von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es für einige wenige Personengruppen Ausnahmen.

Gemäss Artikel 3 sind folgende Personengruppen nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt und somit auch nicht verpflichtet, eine Zeiterfassung zu führen...

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Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) verlangt konkret die Festschreibung folgender Informationen in der Zeiterfassung...

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