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Zu welchem Zeitpunkt sind Arbeitszeitabrechnungen zwingend nötig?

Arbeitszeitabrechnungen können grundsätzlich jederzeit durchgeführt werden.

In folgenden Fällen verlangt das System jedoch Arbeitszeitabrechnungen, damit Zeit- und Feriensaldi korrekt berechnet und angezeigt werden können:

  • Jahreswechsel (Ende Jahr): Damit die Saldi im neuen Jahr korrekt angezeigt werden können, verlangt das System eine Arbeitszeitabrechnung per letztem Tag des alten Jahres. Diese Abrechnung wird in der Regel erst erstellt, wenn alle Korrekturen im alten Jahr vorgenommen worden sind. Bis zum Abrechnungszeitpunkt kann der Feriensaldo für das neue Jahr nicht in jedem Fall angezeigt werden.
  • Unterjähriger Wechsel des Arbeitszeitmodells: proles berechnet die Anpassung des Feriensaldos bei unterjährigem Modellwechsel nicht automatisch. Dies erfordert eine manuelle Berechnung und die Korrektur in einer Arbeitszeitabrechnung per letztem Tag vor dem Modellwechsel.