Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeiterfassung

Wer kontrolliert in der Schweiz die Arbeitszeiten und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Welche Sanktionen sind vorgesehen?

Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung gemäss Arbeitsgesetz sind die kantonalen Arbeitsinspektorate.

Massgebend für das zuständige Inspektorat ist der Standort des Betriebs, also der Ort des Arbeitsplatzes.

Eine Karte mit allen Arbeitsinspektoraten und ihren Adressen findet sich unter www.arbeitsinspektorat.ch.

Das zuständige Arbeitsinspektorat ist auch für die Sanktionierung fehlbarer Betriebe zuständig. Diese reichen von Verwarnungen, über Bussen bis hin zu – in ganz krassen Fällen – Betriebsschliessungen. 


Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Arbeitszeiterfassung»