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Ratgeber Arbeitsrecht

Ferien

Dürfen Ferien mit einer Sonderzahlung abgegolten werden?

NEIN, das dürfen sie nicht.

So sagt Artikel 329d Absatz 2 Obligationenrecht klar, dass Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden dürfen. Dies würde dem Erholungszweck der Ferien zuwiderlaufen und das will der Gesetzgeber verhindern.

Dieses sogenannte «Ferien-Abgeltungsverbot» ist zwingend und darf weder zuungunsten des Arbeitnehmenden noch zuungunsten des Arbeitgebers vertraglich aufgeweicht oder ganz umgangen werden.

Allerdings gibt es eine praktisch relevante Ausnahme: Wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt und kann der Arbeitnehmende bis zum Ende seiner Arbeitszeit nicht mehr (alle) Ferien in natura beziehen (z.B. wegen Kompensation von Überzeit, wegen Krankheit oder Unfall etc.), so müssen die nicht bezogenen Ferien vom Arbeitgeber in Geld abgegolten werden.


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