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Ratgeber Arbeitsrecht

Minusstunden

Verfallen Minusstunden?

JEIN, denn ein gesetzlich geregeltes Verfalldatum für Minusstunden besteht nicht. Die Praxis hat aber folgende Regel herausgearbeitet.

  • Im Arbeitsvertrag muss geregelt sein, in welchem Zeitraum der Arbeitnehmer seine von ihm verschuldeten Minusstunden ausgleichen muss. Kommt er dieser Vereinbarung nicht nach und verpasst es, innerhalb der Frist die Minusstunden nachzuarbeiten, dann darf ihm der Arbeitgeber gestützt auf Artikel 324 Obligationenrecht den Lohn kürzen.
  • Existiert keine Regelung zum Ausgleich von Minusstunden im Arbeitsvertrag oder im für alle gültigen Betriebsreglement, so verfallen diese innert 2-3 Monaten.

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