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Ratgeber Arbeitsrecht

Sonntage und Feiertage

Welche kantonalen Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt?

Gemäss Artikel 20a Absatz 1 Arbeitsgesetz darf jeder Kanton maximal 8 weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Dies ist für das Verbot der Sonntagsarbeit gemäss Artikel 18 Arbeitsgesetz von Bedeutung. D.h., dass auch an diesen Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf.

In den Kantonen werden die Feiertage zusätzlich oft regional unterschieden.

Schweizweit werden in fast allen Kantonen Neujahr, der 1. Januar (Berchtoldstag), der Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Weihnachten und der 26. Dezember (Stephanstag) als gesetzliche Feiertage anerkannt.


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