Die Verwaltung von Urlaubstagen ist ein essenzieller Bestandteil der Personaladministration und stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen.
Wie viele Urlaubstage stehen Mitarbeitenden noch zu?
Wie lassen sich Überschneidungen vermeiden?
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden?
Ohne eine strukturierte Lösung können schnell Fehler entstehen, die zu Unklarheiten oder sogar arbeitsrechtlichen Problemen führen.
In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch, die Unternehmen beachten müssen. Gleichzeitig sollte die Verwaltung effizient, transparent und einfach für alle Beteiligten sein. Doch wie gelingt das?
Ohne eine digitale Zeiterfassung kann die Verwaltung von Urlaubstagen schnell zu einem administrativen Albtraum werden. Unternehmen, die auf Papierformulare, Excel-Listen oder unstrukturierte E-Mail-Anfragen setzen, stehen vor mehreren Problemen:

Hier ist ein Beispiel aus der Praxis:
Urlaubsantrag stellen: Mitarbeitende schreiben eine E-Mail oder füllen ein Papierformular aus. Dieses wird dann an die Personalabteilung oder die Führungskraft weitergeleitet.
Prüfung und Genehmigung: Die Personalverantwortlichen müssen den Antrag mit anderen Abwesenheiten abgleichen. In vielen Fällen müssen sie zusätzlich Rücksprache mit anderen Abteilungen halten.
Dokumentation und Aktualisierung: Nach der Genehmigung muss der genehmigte Urlaub manuell in eine Excel-Tabelle oder ein separates Dokument übertragen werden. Fehlende oder vergessene Einträge führen zu Unstimmigkeiten.
Kommunikation mit den Mitarbeitenden: Mitarbeitende müssen per E-Mail oder mündlich über die Genehmigung informiert werden.
Nachträgliche Korrekturen: Wenn sich Pläne ändern, müssen Urlaubsbuchungen erneut angepasst und kommuniziert werden – erneut mit manueller Bearbeitung.
Durch den Einsatz einer digitalen Lösung wie proles entfällt dieser hohe manuelle Aufwand.

Die manuelle Bearbeitung wird auf ein Minimum reduziert, und sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende profitieren von einer transparenten und effizienten Verwaltung der Urlaubstage.
Die Schweiz hat klare gesetzliche Bestimmungen zur Ferienregelung. Unternehmen müssen diese Vorschriften genau einhalten, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Laut Artikel 329a OR haben alle Arbeitnehmenden in der Schweiz Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Tagen).
Sonderregelungen: Jugendliche unter 20 Jahren haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr.
Bei Teilzeitarbeitenden wird der Ferienanspruch anteilig berechnet. Urlaub verfällt nach fünf Jahren, wenn er nicht genommen wurde.
Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt der Ferien fest, muss jedoch die Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigen, sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen (Art. 329c OR).
Kann ein:e Mitarbeitende:r nachweislich aufgrund von Krankheit oder Unfall den Urlaub nicht geniessen (z.B. durch ein Arztzeugnis belegt), müssen die betroffenen Ferientage nachgewährt werden.
Wenn ein:e Arbeitnehmer:in während eines Jahres länger unverschuldet abwesend ist (z.B. durch Krankheit oder Unfall), kann der Arbeitgeber den Ferienanspruch kürzen. In der Regel darf eine Kürzung erst erfolgen, wenn die Abwesenheit eine bestimmte Dauer überschreitet.
Hat ein:e Mitarbeitende:r die Abwesenheit selbst verschuldet (z.B. durch unentschuldigtes Fehlen), kann der Arbeitgeber den Ferienanspruch direkt kürzen.
Gesetzliche Feiertage dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Fällt ein Feiertag in die Ferienzeit, bleibt der volle Ferienanspruch bestehen.
Ferien dienen der Erholung und dürfen grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden. Eine Auszahlung des Urlaubs ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endet und die offenen Ferientage nicht mehr durch Freizeit kompensiert werden können.
Das System passt die Berechnung an individuelle Arbeitszeitmodelle an, z.B.:
Falls Urlaubstage nicht im laufenden Jahr genommen werden, prüft das System:
Falls ein:e Mitarbeitende:r aus dem Unternehmen ausscheidet, berechnet das System automatisch:


Die präzise Verwaltung von Urlaubstagen ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Eine digitale Zeiterfassung wie proles hilft Unternehmen dabei,
Durch eine automatisierte Berechnung der Urlaubstage und eine rechtssichere Dokumentation minimieren Unternehmen das Risiko von Konflikten und sparen wertvolle Zeit in der Personalverwaltung.
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in der Rubrik Arbeitsrecht