Tipp: Denken Sie daran, dass vor dem Abrechnungsdatum die Zeiterfassung gesperrt ist. Es können keine Zeiterfassungen eingeben oder bestehende Erfassungen bearbeitet werden. Arbeitszeitabrechnungen sollten also immer erst im Nachhinein erstellt werden, nachdem alle Zeiterfassungen im Abrechnungszeitraum eingegeben und bestehende Erfassungen korrigiert worden sind.