Die Vereinbarkeit von Stillzeit und Arbeitszeit ist eine Herausforderung, der sich viele berufstätige Mütter stellen müssen. Um diese Übergangsphase zu erleichtern, bietet die Schweiz klare rechtliche Grundlagen und Unterstützung für stillende Mütter am Arbeitsplatz.
Gemäss Artikel 60 ArGV 1 in der Schweiz haben Frauen das Recht auf ausreichend Zeit und eine geeignete Umgebung zum Stillen oder Abpumpen von Muttermilch während der Arbeitszeit. Dieser gesetzliche Rahmen verpflichtet Arbeitgebende, sicherzustellen, dass diese Bedingungen erfüllt werden und die Arbeitnehmerin über ihre Rechte in Bezug auf das Stillen am Arbeitsplatz informiert wird.
Regelmässige Stillpausen während der Arbeitszeit sind wichtig und müssen eingehalten werden. Es ist deswegen empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Vorgesetzten abzusprechen, um die Möglichkeiten und Unterstützung seitens des Betriebs zu klären. Arbeitgebende können ausserdem eine Bestätigung über das Stillen verlangen, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
Wichtig hierbei ist: Das Arbeitsgesetz oder die Verordnung äussern sich nicht explizit dazu, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist. Das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz sieht unter anderem eine Entlöhnung der Stillzeit vor. National- und Ständerat haben den Bundesrat beauftragt dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Der Bundesrat beabsichtigt, die bezahlten Stillzeiten in der ArGV 1 zu regeln. Dauert die Stillzeit länger als ein Jahr nach der Niederkunft, hat die Mutter Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit. Diese gilt aber nicht mehr als Arbeitszeit.
Stillen fördert das gesunde Wachstum und die Entwicklung des Kindes. Es stärkt den Schutz des Säuglings gegen Allergien und Infektionen und fördert die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind. Diese Vorteile tragen nicht nur zur Gesundheit des Kindes bei, sondern unterstützen auch die Arbeitsmoral und das Wohlbefinden der Mütter, indem sie ihnen ermöglichen, ihre Mutterschaftsrolle effektiv mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren. Aus diesen Gründen ist es wichtig, den Müttern das Stillen am Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt eines Kindes und die Fortsetzung des Stillens sind wichtige Themen, die sorgfältig geplant werden sollten.
Viele Frauen wählen nach der Geburt eine Auszeit, um ihr Kind zu stillen. Es ist jedoch auch möglich, wieder in den Beruf zurückzukehren und gleichzeitig das Stillen fortzusetzen. Dies erfordert eine gute Planung und Abstimmung mit den Arbeitgebenden, damit die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit reibungslos verläuft.
Flexible Arbeitszeiten, Pausen für das Abpumpen von Muttermilch oder ein geeigneter Stillraum am Arbeitsplatz können die Vereinbarkeit von Beruf und Stillen erleichtern.
Einige Unternehmen bieten auch Programme zur Unterstützung von stillenden Müttern an, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Homeoffice-Tage zu vereinbaren oder Betreuungsmöglichkeiten für das Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes anzubieten.
Indem berufstätige Mütter ihre Bedürfnisse klar kommunizieren und auf unterstützende Massnahmen setzen, können sie erfolgreich sowohl im Beruf als auch beim Stillen ihres Kindes sein.
Es ist ratsam, bereits während der Schwangerschaft das Gespräch mit den Arbeitgebenden zu suchen und über die Absicht zu informieren, nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz weiter zu stillen. Dabei können eigene Ideen und Vorschläge eingebracht werden, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Stillraums.
Diese frühzeitige Kommunikation ermöglicht es, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Mutter und den betrieblichen Anforderungen gerecht werden. Ein gut geplanter Wiedereinstieg und die kontinuierliche Unterstützung seitens der Arbeitgebenden tragen dazu bei, dass Mütter erfolgreich Beruf und Mutterschaft vereinbaren können.
Laut Art. 34 ArGV müssen schwangere Frauen und stillende Mütter sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.
Als geeignete Ruhegelegenheit gilt eine bequeme Liege in einem separaten Raum mit guten klimatischen Bedingungen. Der Kopfteil und wenn möglich auch der Fussteil der Liege sollten neigbar sein. Allenfalls kann der Ruheraum durch ständiges Abtrennen eines anderen ruhigen Raumes eingerichtet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass mehrere Kleinbetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft gemeinsam einen Ruheraum einrichten. Eine geeignete Rückzugsmöglichkeit muss bereits während der Schwangerschaft zur Verfügung gestellt werden.
Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgebenden, um die Möglichkeiten eines geeigneten Ruheraums am Arbeitsplatz abzuklären.
Die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz bieten stillenden Müttern klare Rechte und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz gemäss Artikel 35 des Arbeitsgesetzes (ArG) und insbesondere durch die dazugehörenden Verordnungen (ArGV 1 und ArGV 3). Diese garantieren das Recht auf ausreichend Zeit und eine geeignete Umgebung für Stillpausen oder Abpumpen von Muttermilch während der Arbeitszeit. Arbeitgebende tragen die Verantwortung, diese Bedingungen zu gewährleisten und die Arbeitnehmerin darüber zu informieren.
Für stillende Mütter bedeutet dies, sich frühzeitig mit den Vorgesetzten abzusprechen und Unterstützung seitens des Betriebs zu sichern, einschliesslich der Möglichkeit, eine Bestätigung über das Stillen zu erhalten. Die Vorteile des Stillens, wie die Förderung der gesunden Entwicklung des Kindes, der Schutz gegen Allergien und Infektionen sowie die Stärkung der emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind, unterstreichen die Bedeutung einer stillfreundlichen Arbeitsumgebung.
Die Gestaltung eines stillfreundlichen Arbeitsplatzes gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Art. 34 ArGV3) umfasst die Bereitstellung eines Ruheraums mit einer bequemen Liege und guten klimatischen Bedingungen. Diese Massnahmen unterstützen nicht nur die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, sondern fördern auch das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiterinnen.
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt eines Kindes und die Fortsetzung des Stillens erfordern eine sorgfältige Planung und Absprache mit den Arbeitgebenden bereits während der Schwangerschaft. Eine offene Kommunikation ermöglicht es, individuelle Lösungen zu finden, wie flexible Arbeitszeiten oder die Nutzung eines Stillraums.
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