Obwohl ich bereits in zwei Blogbeiträgen ausführlich über die in der Schweiz bekannten Arbeitszeitmodelle – in gesetzlicher und in praktischer Hinsicht – geschrieben habe, will ich mich in diesem Beitrag nochmals fokussiert mit dem Modell der Jahresarbeitszeit (kurz «JAZ») befassen.
Dies aus zwei Gründen:
Um es aber gleich vorwegzunehmen: Das JAZ-Modell lässt sich – wie kaum ein anderes Arbeitszeitmodell – nur mit Hilfe einer sauberen und lückenlosen Zeiterfassung erfolgreich einführen. Diese muss aus Gründen der Praktikabilität ohne Zweifel elektronisch und so geschehen, dass auf der einen Seite die Mitarbeitenden zuverlässig mitmachen – und zwar egal, von wo aus sie arbeiten und, dass auf der anderen Seite deren Chefs die Arbeitszeiterfassungen schnell, einfach und regelmässig kontrollieren können.
Damit versteht sich von selbst, dass ein Unternehmen nur dann die JAZ einführen sollte, wenn es auch über eine professionelle Software für Zeiterfassung – wie beispielsweise proles – verfügt.
Unternehmen mit JAZ teilen ihren Mitarbeitenden anfangs Jahr mit, wie viele Arbeitsstunden sie zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflicht im gesamten Kalenderjahr (sog. Jahres-Sollstunden) zu leisten haben. Wann sie diese leisten sollen und wollen, wird in einem gewissen Umfang offengelassen.
Am Ende des Jahres sollen die Mitarbeitenden möglichst zielgenau auf die Jahres-Sollstunden zu liegen kommen. D.h. sie sollen weder Plus- noch Minus-Stunden gearbeitet haben. Im Gegensatz zu allen anderen Arbeitszeitmodellen wird aber die Abrechnung nur einmal, eben am Ende eines Kalenderjahres gemacht. Dazwischen gilt Flexibilität – in beide Richtungen.
Mit dem JAZ-Modell soll einerseits Mehrarbeit (Überstunden und Überzeit) ausgeschlossen, andererseits soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden auch wirklich immer eine für das Unternehmen produktive Arbeit erledigen können.
Das JAZ-Modell liegt im Interesse vieler Unternehmen. So können sie damit unregelmässig anfallende Arbeit, Arbeitsspitzen aber auch Arbeitsflauten glätten. Und das, ohne Überstunden oder Überzeiten anordnen zu müssen und, ohne andererseits die Mitarbeitenden «Däumchen drehen» zu lassen.
Das JAZ-Modell liegt aber auch im Interesse der Mitarbeitenden. Speziell gut und hoch qualifizierte Arbeitskräfte in Dienstleistungsberufen suchen vermehr Flexibilität in ihrem zeitlichen Einsatz, wollen mal früher nach Hause, später zur Arbeit kommen oder auch einen Tag frei nehmen, ohne diesen gleich mit einem Ferientag abgelten zu müssen. Gleichzeitig wollen sie aber auch mal länger arbeiten und konzentriert ein Projekt abschliessen können.
Auch beim JAZ-Modell verpflichtet sich der Arbeitnehmende, seine Arbeitskraft für eine vertraglich vereinbarte Zeit (innerhalb eines Kalenderjahres) zur Verfügung zu stellen. Der Lohn wird somit für den Arbeitseinsatz in Zeit und nicht etwa für ein bestimmtes Arbeitsergebnis bezahlt.
Damit ist logisch, dass bei beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) das dringende Bedürfnis besteht, die Arbeitszeiten exakt zu verfolgen. Der Arbeitnehmende wird Ende Monat auf seiner Stundenabrechnung genau nachvollziehen wollen, ob er seine Arbeitsleistung erbracht, allenfalls Mehrstunden oder Minderstunden geleistet hat. Der Arbeitgeber seinerseits will laufend wissen, in welchem Umfang er noch freie Arbeitsleistungen seiner Mitarbeitenden zu Verfügung hat und dies in seine Personalplanung einfliessen lassen.
Dies macht in der Praxis – wie eingangs schon bekräftigt – nötig, dass mit einer sauberen Zeiterfassung operiert wird. Anderenfalls läuft die Jahresarbeitszeit komplett aus dem Ruder und endet in einem Desaster, statt in einer win-win-Lösung für alle.
Kommt hinzu, dass das Arbeitsgesetz in Artikel 45 eine detaillierte und lückenlose Zeiterfassung verlangt und, dass sich auch das JAZ-Modell an zwingende Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden halten muss. Dazu gehören z.B. Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen oder die Verbote von Nacht- und Sonntagsarbeit etc.
Weiter muss klar sein, dass Unternehmen zwar Mehrarbeit ihrer Arbeitnehmenden in Freizeit oder Lohnzuschläge kompensieren müssen, andererseits aber Arbeitnehmende bei zeitlicher Minderarbeit (z.B. bei Auftragsflaute) nicht auf Lohn verzichten müssen. Sie bekommen auch dann ihren vollen Lohn, wenn sie mit dem Einverständnis des Arbeitgebers nicht die volle Sollzeit gearbeitet haben.
Das JAZ-Modell ist darauf ausgelegt, dass es während eines Jahres zu Schwankungen kommt. Auf der einen Seite kann der Mitarbeitende mit seiner Arbeitszeit im Plus sein (also mehr Stunden gearbeitet haben als sollmässig verlangt), auf der anderen Seite kann er im Minus sein (d.h. er hat weniger gearbeitet, als vereinbart).
In der Praxis hat sich daher ein Ampelsystem mit Bandbereiten bewährt.
Für die optimalen Bandbreiten gibt es keine Allgemeinregel. Sie sollten für jedes Unternehmen individuell ermittelt und festgelegt werden, gleichzeitig dürfen sie das Arbeitsgesetz mit seinen Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Pausen, Erholungszeiten zwischen den Arbeitseinsätzen oder den Verboten von Nacht- und Sonntagsarbeit nicht verletzen.
Neben den zum Unternehmen passenden Schwankungsbandbreiten sollten zusätzlich folgende Regeln mit eingeführt werden:
Das JAZ-Modell bringt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmenden Verlässlichkeit im Arbeitsverhältnis, gleichzeitig kann es den gesetzlich erlaubten Spielraum nach Flexibilität für beide Seiten optimal ausreizen. Gut gemacht, konsequent umgesetzt und mit einer professionellen Software für Zeiterfassung begleitet, schafft das JAZ-Modell zufriedenere Mitarbeitende und bringt dem Unternehmen mehr Flexibilität beim Einsatz seines Personals.
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