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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 15

Simon Grenacher
Dienstag, 21. September 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 15.

  • Dürfen bei Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit weitere Lohnzuschläge vereinbart werden?
  • Sind Feiertage den Sonntagen gleichgestellt?
  • Welche eidgenössische Feiertage gibt es?
  • Welche kantonalen Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt?
  • Was sind «Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen»?
  • Was sind «kantonal nicht anerkannte religiöse Feiertage»?

Dürfen bei Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit weitere Lohnzuschläge vereinbart werden?

Die Frage ist hier vielmehr, ob weitere oder andere Lohnzuschläge in Fällen von Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit vereinbart werden dürfen.

Vereinbart der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeitenden weitere, somit zusätzliche Lohnzuschläge bei Überstunden, Überzeit, Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit, so handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die die Parteien im Arbeitsvertrag jederzeit gültig vereinbaren dürfen. D.h. der Arbeitnehmende bekommt die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge und extra dazu weitere Leistungen. Das ist vollkommen unproblematisch und jederzeit erlaubt.

Problematisch wird es hingegen, wenn dem Arbeitnehmenden anstelle eines gesetzlich geschuldeten Lohnzuschlags von beispielsweise 50% bei Sonntagsarbeit ein anderer Vorteil als Ersatz zugesprochen wird. D.h. er bekommt nur die Ersatzleistung und nicht diejenige, die das Gesetz für ihn bereithält.

Hier gilt zusätzlich folgende Unterscheidung:

Lohzuschlag bei Überstunden: Da bei Überstunden eine Kompensation vertraglich auch ganz ausgeschlossen werden darf, darf somit auch eine andere (und geringere) als die gesetzliche Leistung vereinbart werden.

Lohnzuschläge bei Überzeit, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit: Diese Lohnzuschläge sind allesamt im Arbeitsgesetz geregelt. Daher sind sie auch zwingender Natur. Vereinbaren die Parteien einen anderen Lohnzuschlag als den gesetzlich vorgesehenen, so muss dieser also mindestens dem gleichen Geldwert entsprechen. Verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmenden also beispielsweise bei Nachtarbeit einen Nachtzuschlag von pauschal 200 Franken (und nur das), so müssen diese 200 Franken mindestens einem Zuschlag von 25% entsprechen, da dieser gemäss Artikel 17b Arbeitsgesetz zwingend geschuldet ist.

Sind Feiertage den Sonntagen gleichgestellt?

Sonntage haben im Schweizer Arbeitsrecht einen höheren Stellenwert. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Sonntagsarbeit (alle Detailfragen dazu finden Sie hier: Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?)

Zur Frage. JA, den Sonntagen gleichgestellt, sind Feiertage (Artikel 20a Absatz 1 Arbeitsgesetz). Als Feiertage gelten eidgenössisch der 1. August, sowie höchstens 8 zusätzliche Feiertage, die jeder Kanton für sich bestimmen darf.

Oft benennen die Kantone weitere Feiertage, die dann allerdings bundesrechtlich den Sonntagen nicht gleichgestellt sind. An solchen Tagen darf gearbeitet werden.

Welche eidgenössische Feiertage gibt es?

Es gibt nur einen eidgenössischen Feiertag, den 1. August Bundesfeiertag (Artikel 20a Absatz 1 Arbeitsgesetz bzw. Bundesverfassung Artikel 110 Abs. 3). Mit «eidgenössisch» ist «schweizweit» gemeint.

  • Der Bundesfeiertag ist ein dem Sonntag gleichgestellter arbeitsfreier Tag.
  • Für den Bundesfeiertag besteht volle Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber.

Welche kantonalen Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt?

Gemäss Artikel 20a Absatz 1 Arbeitsgesetz darf jeder Kanton maximal 8 weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Dies ist für das Verbot der Sonntagsarbeit gemäss Artikel 18 Arbeitsgesetz von Bedeutung. D.h., dass auch an diesen Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf.

In den Kantonen werden die Feiertage zusätzlich oft regional unterschieden.

Ein Beispiel für den Kanton Aargau findet sich hier: https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dvi/dokumente_5/awa_2/awa_3/arbeitnehmerschutz_im_betrieb/Feiertage.pdf

Schweizweit werden in fast allen Kantonen Neujahr, der 1. Januar (Berchtoldstag), der Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Weihnachten und der 26. Dezember (Stephanstag) als gesetzliche Feiertage anerkannt.

Was sind «Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen»?

Verfassungsrechtlich darf in der Schweiz der Bund keine Feiertage benennen, mit Ausnahme des 1. August, welcher in der Bundesverfassung Artikel 110 festgelegt ist. Dies obliegt ausschliesslich den Kantonen. Sie haben zu diesem Zweck sogenannte Ruhetagsgesetze erlassen, welche die Feiertage im Kanton regional angepasst bestimmen.

«Feiertage nach kantonalen Ruhetagsgesetzen» sind somit diejenigen Feiertage, die die Kantone gemäss Artikel 20a Absatz 1 Arbeitsgesetz selbst bestimmen dürfen. Zusätzlich kommen regionale Feiertage hinzu, die jedoch keine Feiertage sind, welche den Sonntagen gleichgestellt sind.

An dieser Stelle findet sich beispielsweise das Ruhetagsgesetz des Kantons Aargau: https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=106846

Was sind «kantonal nicht anerkannte religiöse Feiertage»?

Einzelne Religionen haben ihre eigenen Feiertage, die sich nicht mit den von den Kantonen anerkannten, religiösen Feiertagen decken. Arbeitnehmer solcher Religionen können an diesen Tagen die Arbeit aussetzen. Sie haben aber dieses Vorhaben dem Arbeitgeber mindestens drei Tage im Voraus anzuzeigen (Artikel 20a Absatz 2 Arbeitsgesetz). Dann haben Sie Anspruch darauf, dass sie arbeitsfrei bekommen.

Diese Freizeit ist jedoch unbezahlt oder muss kompensiert werden (Artikel 11 Arbeitsgesetz; Ausgleich ausfallender Arbeitszeit).

Rückblick Teil 14

Ende August haben wir hierzu bereits Teil 14 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 14):

  • Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Pikettdienst zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Nachtarbeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Sonntagsarbeit zu entrichten?

Rückblick Teil 13

Mitte August haben wir hierzu bereits Teil 13 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 13):

  • Was bedeutet Ruhezeit?
  • Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?
  • Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
  • Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?
  • Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Rückblick Teil 12

Ende Juni haben wir hierzu bereits Teil 12 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12):

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Rückblick Teil 11

Mitte Juni haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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