Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 8.
JA, das ist er. Für Überzeit (Überschreitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit) ist gemäss Artikel 13 Arbeitsgesetz ein Lohnzuschlag von mindestens 25% auf den normalen Lohn geschuldet.
Mit zwei Einschränkungen:
Grundsätzlich Ja. Wird Überstundenarbeit (Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit) nicht durch Freizeit abgegolten und gibt es auch sonst keine anderslautenden vertraglichen Abmachungen, so hat der Arbeitnehmende Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25% auf seine Überstundenarbeit (Artikel 321c Obligationenrecht).
Gleichzeitig bedeutet dies aber, dass ein Überstundenzuschlag und die Kompensation der Überstunden durch Freizeit vertraglich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden können. Damit könnte faktisch aus einer 42 Stunden-Woche eine 45 Stunden-Woche gemacht werden, denn erst ab dann folgt die gesetzliche Überzeit, die ohnehin abgegolten werden muss. Allerdings nur mit Einwilligung des Arbeitnehmenden.
Überstunden müssen dann geleistet werden, wenn sie von Arbeitgeber angeordnet wurden. Ist das der Fall, so ist der Arbeitnehmende gemäss Art. 321c Abs. 1 Obligationenrecht zu ihrer Leistung verpflichtet, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Für die Abgeltung von Überstunden des Arbeitnehmenden müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):
Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):
Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):
Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):
Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):
Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):
Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):
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in der Rubrik Arbeitsrecht