Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 4.
Ja, das ist im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen.
Gemäss Artikel 73b Absatz 4 ArGV1 dürfen Mitarbeitende in Unternehmen, welche eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, trotzdem ihre Arbeitszeit detailliert dokumentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Firma mit weniger oder mit mehr als 50 Mitarbeitenden handelt.
Artikel 9 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes (ArbG) legt fest, dass die Höchstarbeitszeit…
Da die meisten Dienstleister als Büropersonal gelten, gehen wir im Dienstleistungsunternehmen von 45 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche bei einem 100%-Pensum aus.
Wir müssen hier unterscheiden zwischen einer Erhöhung und einer Überschreitung der Höchstarbeitszeit.
Erhöhung: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann nur durch eine gesetzliche Verordnung oder eine Bewilligung des SECO erhöht werden. Eine solche Erhöhung ist nur zeitweise möglich und ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden (Artikel 9 Absätze 3, 4 und 5 Arbeitsgesetz). In der Praxis kommt dieser Fall selten vor.
Überschreitung: Wohingegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Artikel 12 Arbeitsgesetz ausnahmsweise auch von einzelnen Betrieben in Eigenverantwortung überschritten werden darf. Hier unterscheiden wir 3 Fälle.
Fallen einer oder mehrere Feiertage in eine Arbeitswoche, so hätte die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden (bzw. 50 Stunden) zur Folge, dass an den verbleibenden Arbeitstagen deutlich mehr gearbeitet werden dürfte. Dem ist aber nicht so.
Das korrigiert das Gesetz in Artikel 23 Absatz 1 ArGV1, indem die wöchentliche Höchstarbeitszeit für diese Woche anteilsmässig gekürzt wird.
Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):
Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):
Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):
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in der Rubrik Arbeitsrecht