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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4

Simon Grenacher
Freitag, 11. Dezember 2020

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 4.

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?

Ja, das ist im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen.

Gemäss Artikel 73b Absatz 4 ArGV1 dürfen Mitarbeitende in Unternehmen, welche eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, trotzdem ihre Arbeitszeit detailliert dokumentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Firma mit weniger oder mit mehr als 50 Mitarbeitenden handelt.

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Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?

Artikel 9 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes (ArbG) legt fest, dass die Höchstarbeitszeit…

  • «in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels» 45 Stunden pro Woche beträgt.
  • Für alle anderen Arbeitnehmenden beträgt sie 50 Stunden.

Da die meisten Dienstleister als Büropersonal gelten, gehen wir im Dienstleistungsunternehmen von 45 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche bei einem 100%-Pensum aus.

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Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?

Wir müssen hier unterscheiden zwischen einer Erhöhung und einer Überschreitung der Höchstarbeitszeit.

Erhöhung: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann nur durch eine gesetzliche Verordnung oder eine Bewilligung des SECO erhöht werden. Eine solche Erhöhung ist nur zeitweise möglich und ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden (Artikel 9 Absätze 3, 4 und 5 Arbeitsgesetz). In der Praxis kommt dieser Fall selten vor.

Überschreitung: Wohingegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Artikel 12 Arbeitsgesetz ausnahmsweise auch von einzelnen Betrieben in Eigenverantwortung überschritten werden darf. Hier unterscheiden wir 3 Fälle.

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Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Fallen einer oder mehrere Feiertage in eine Arbeitswoche, so hätte die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden (bzw. 50 Stunden) zur Folge, dass an den verbleibenden Arbeitstagen deutlich mehr gearbeitet werden dürfte. Dem ist aber nicht so.

Das korrigiert das Gesetz in Artikel 23 Absatz 1 ArGV1, indem die wöchentliche Höchstarbeitszeit für diese Woche anteilsmässig gekürzt wird.

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Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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