Ja, das ist im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen.
Gemäss Artikel 73b Absatz 4 ArGV1 dürfen Mitarbeitende in Unternehmen, welche eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, trotzdem ihre Arbeitszeit detailliert dokumentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Firma mit weniger oder mit mehr als 50 Mitarbeitenden handelt.
Als Arbeitgeber müssen Sie diesen Mitarbeitenden ein dafür geeignetes Instrument zur Verfügung stellen. Dazu reicht wohl auch eine entsprechend vorbereitete Excel-Tabelle.