JA, die gibt es.
Als Pause gilt die Unterbrechung der Arbeit während eines Arbeitstages.
In Artikel 15 Arbeitsgesetz heisst es alsdann: «Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen». Dabei handelt es sich um eine zwingende Vorschrift, die vertraglich nicht aufgehoben werden darf. Sie darf auch nicht durch die Bezahlung eines Extra-Betrags wegbedungen werden (Artikel 22 Arbeitsgesetz).