NEIN, das ist nicht erlaubt – sofern der Arbeitstag länger als 5.5 Stunden dauert.
Die Pflicht zur Einhaltung von Pausen gemäss Artikel 15 Arbeitsgesetz gilt eben nicht nur für den Arbeitgeber (der sicherstellen muss, dass Pausen überhaupt möglich sind), sondern gleichermassen auch für den Arbeitnehmenden, der die Pausen ebenfalls einhalten muss.