Die Kurzpause ist im Gesetz nicht ausdrücklich genannt.
In der Praxis ist aber unbestritten, dass z.B. der Gang zur Toilette, ein kurzer Unterbruch der Arbeit beim Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitsplatz oder auch die Kurzpause nach längerer Arbeit am Computer nicht als Pause, sondern als bezahlte Arbeitszeit gelten. Rauchpausen gelten nach Gerichtspraxis hingegen nicht als Kurzpausen.