NEIN, Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Artikel 15 Absatz 2 Arbeitsgesetz besagt nämlich, dass Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen als Arbeitszeit gelten. Das heisst im Umkehrschluss, dass Pausen sonst nicht als Arbeitszeit gelten. Was wiederum bedeutet, dass Pausen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden müssen.
Sogenannte Kurzpausen (z.B. für den Gang zur Toilette) gelten nach einschlägiger Praxis aber nicht als Pausen im Sinne des Arbeitsgesetzes und sind somit Arbeitszeit.