NEIN, einen solchen Anspruch gibt es nicht.
Rauchpausen gelten als «normale» Pausen gemäss Artikel 15 Arbeitsgesetz. Damit gelten sie auch nicht als Arbeitszeit und sind daher auch nicht bezahlt.
Freiwillig darf der Arbeitgeber aber selbstverständlich – z.B. in einem Pausenreglement – festschreiben, dass Rauchpausen in einem bestimmten Umfang erlaubt und somit auch als bezahlte Arbeitszeit gelten.