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Ratgeber Arbeitsrecht

Pausen

Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Hier gilt es zwei Fälle zu unterscheiden:

  • 1. Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen (z.B., weil das Telefon «gehütet» werden muss oder, weil es eine Maschine zu beaufsichtigen gilt, etc.), gelten als bezahlte Arbeitszeit (Artikel 15 Absatz 2 Arbeitsgesetz).
  • 2. Im Umkehrschluss bedeutet es, verbringt allerdings ein Arbeitnehmer seine Pause freiwillig an seinem Arbeitsplatz, so gilt diese nicht als bezahlte Arbeitszeit. Er darf in dieser Zeit auch problemlos private Dinge erledigen, wie beispielsweise mit seinem Handy telefonieren, eine Zeitung lesen etc.

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