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Ratgeber Arbeitsrecht

Minusstunden

Was sind Minusstunden?

Minusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmender weniger lang arbeitet, als dies in seinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Z.B. arbeitet er in einer Woche bloss 38 Stunden, statt der vereinbarten 42 Stunden. Damit entstehen 4 Minusstunden.

In diesem Sinne sind Minusstunden das Gegenteil von Überstunden bzw. Überzeit. Hier finden Sie übrigens die dazu gehörige FAQ: «Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?».

Wann entstehen Minusstunden?

  • Minusstunden können auf Veranlassung des Arbeitnehmenden entstehen, indem er – meist aus persönlichen Gründen – in einer Phase (oft eine Woche) weniger arbeitet, als vereinbart, ohne dafür Ferien zu beziehen.
  • Minusstunden können aber auch auf Veranlassung des Arbeitgebers entstehen, wenn dieser seinen Mitarbeitenden infolge zu wenig Arbeit nach Hause schickt und sie daher weniger als vertraglich vereinbart arbeiten.

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