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Ratgeber Arbeitsrecht

Minusstunden

Ist ein Lohnabzug bei Minusstunden zulässig?

Das kommt darauf an, durch wessen «Verschulden» die Minusstunden entstanden sind.

Artikel 324 Obligationenrecht sagt dazu: «Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.»

Somit gilt:

  • Entstanden die Minusstunden infolge Verschulden des Arbeitgebers, so darf dieser keinen Lohnabzug vornehmen. Einem Verschulden gleichgesetzt ist das Betriebsrisiko, dass jederzeit genügend Arbeit vorhanden ist. Schickt also ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nach Hause, weil – aus welchen Gründen auch immer – nicht genügend Arbeit vorhanden ist, so muss er dieses Risiko allein tragen. Ein Lohnabzug ist nicht erlaubt.
  • Entstanden die Minusstunden jedoch infolge Verschulden des Arbeitnehmenden, so darf ein Lohnabzug vorgenommen werden. Bleibt also ein Mitarbeitender aus eigenem Antrieb von der Arbeit fern, ohne dafür Ferien zu beziehen oder Überstunden bzw. Überzeit zu kompensieren, so darf ihm der Arbeitgeber den Lohn kürzen. In der Praxis wird der Arbeitnehmende, sofern dies möglich ist, jedoch die Minusstunden nacharbeiten, bis der Stundensaldo IST-SOLL wieder ausgeglichen ist.

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