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Ratgeber Arbeitsrecht

Minusstunden

Was passiert mit Minusstunden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Das kommt darauf an, durch wessen «Verschulden» die Minusstunden während des Arbeitsverhältnisses entstanden sind.

Artikel 324 Obligationenrecht sagt dazu: «Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden oder kommt er aus anderen Gründen mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, so bleibt er zur Entrichtung des Lohnes verpflichtet, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist.»

Darauf folgt:

  • Entstanden die Minusstunden infolge Verschulden oder auf Betriebsrisiko des Arbeitgebers, so darf dieser bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Lohnabzug vornehmen.
  • Da das Arbeitsverhältnis ja endet, besteht für den Arbeitnehmenden auch keine Möglichkeit mehr, seine Minusstunden später nachzuholen. Entstanden die Minusstunden gleichzeitig infolge Verschulden des Arbeitnehmenden, so darf bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Lohnabzug vorgenommen werden.

Zusammenfassend gilt also, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Minusstunden nur dann vom Lohn abgezogen werden können, soweit die Firma klar aufzeigen kann, dass immer genügend Arbeit vorhanden war und dass gleichzeitig der Mitarbeiter aus eigenem Verschulden die Minusstunden verursacht hat.


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