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Ratgeber Arbeitsrecht

Ferien

Welches ist der Mindestferienanspruch des Arbeitnehmenden?

Der Mindestferienanspruch ist in Artikel 329a Obligationenrecht geregelt:

  • bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen pro Dienstjahr
  • für alle anderen Arbeitnehmer 4 Wochen pro Dienstjahr.

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Einzelarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag kann jedoch einen höheren Ferienanspruch vorsehen. In GAV und Einzelarbeitsverträgen wird für Arbeitnehmende ab dem 50. Altersjahr häufig ein höherer Ferienanspruch (oftmals 5 Wochen) gewährt.

Für Lernende gilt der gleiche Ferienanspruch, was in Artikel 345a Absatz 3 Obligationenrecht festgehalten ist. D.h. 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach 4 Wochen pro Dienstjahr.


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