Gesetzliche Feiertage gelten als bezahlte Freitage. Fällt daher ein Feiertag in die Ferien, dann muss für diesen Feiertag kein Ferientag bezogen werden.
Nicht zuletzt deswegen sind die sogenannten «Brückentage» zwischen z.B. Donnerstag-Auffahrt und dem Wochenende (Brückentag ist hier der Freitag) so beliebt. Kann der Arbeitnehmende doch auf diese Weise durch Einsatz eines Ferientages mehrere aneinander folgende freie Tage nehmen.