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Ratgeber Arbeitsrecht

Ferien

Müssen Lohnzulagen auch während der Ferien bezahlt werden?

Grundsätzlich JA. So bestimmt Artikel 329d Absatz 1 Obligationenrecht, dass der Arbeitgeber während der Ferien den ganzen Lohn und «eine angemessene Entschädigung für ausfallenden Naturallohn» entrichten muss.

Bei den Zulagen gilt zusätzlich das sogenannte «Lebensstandardprinzip». D.h. der Arbeitnehmende soll während seiner Ferien so gestellt sein, wie wenn er normal gearbeitet hätte.

Handelt es sich bei der Zulage um einen regelmässig anfallenden Lohnbestandteil, so ist dieser auch während der Ferien zu bezahlen. Das trifft insbesondere auf Kinderzulagen, Familienzulagen und Alterszulagen zu. Aber auch auf Nachtzulagen, Zulagen für Sonntagsarbeit, Schichtzulagen etc. Ebenfalls trifft dies auf schwankende Lohnbestandteile wie Provisionen und Umsatzbeteiligungen zu.

Andererseits hat der Arbeitnehmende keinen Anspruch auf die Bezahlung von Spesen (auch von Pauschalspesen) während seiner Ferien, da ihm in dieser Zeit auch keine Auslagen entstanden sind.


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