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Ratgeber Arbeitsrecht

Ferien

Können Ferienansprüche verjähren?

JA, das können sie. Gemäss Artikel 128 Ziffer 3 und Artikel 341 Absatz 2 Obligationenrecht verjähren Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis nach Ablauf von 5 Jahren. Weiter bestimmt Artikel 129 Obligationenrecht, dass die Verjährungsfristen auch nicht vertraglich geändert werden dürfen.

Somit wäre z.B. eine Bestimmung im Arbeitsvertag oder in einem allgemein gültigen Betriebsreglement, wonach nicht bezogene Ferien früher als in 5 Jahren verfallen, ungültig. Auch wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden war.

Selbstverständlich ist in der Praxis darauf zu achten, dass die Ferien, die der Erholung dienen, auch zeitnah vom Mitarbeitenden genommen werden und sich nicht über Jahre hinweg aufstauen. Damit sollte sich dann die Frage der Verjährung praktisch gar nie stellen.


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