Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Ferien

Wie berechnet sich die Ferienentschädigung bei Austritt?

Wie berechnet sich die Kompensation eines Ferien-Restguthabens in Geld, sofern sie das Ferien-Abgeltungsverbot von Artikel 329d Absatz 2 Obligationenrecht nicht verletzt?

Die Gerichtspraxis wendet dazu folgende einfache Formel an:

Brutto Monatslohn : 21,66 = Tageslohn x Tage des nicht bezogenen Rest-Ferienguthabens = Saldo Ferienanspruch des Arbeitnehmers in Geld.

Präzisere Formel: Obige Berechnungsmethode lässt unberücksichtigt, dass sich das Arbeitsverhältnis durch nicht bezogene Ferien fiktiv verlängern würde und der Arbeitnehmer auf der fiktiven Verlängerung ebenfalls einen in Geld abzugeltenden Ferienanspruch besitzen würde. Die nachfolgende Formel berücksichtigt daher dieses Manko mit einem Korrekturfaktor:

Berechnung des Tageslohns

Brutto Monatslohn : 21,66 = Tageslohn

Berechnung des Restferienguthabens in Geld

Restferienguthaben in Tagen + 8,33 % = abschluss-bereinigtes Restferienguthaben in Tagen x Tageslohn = Saldo Ferienanspruch des Arbeitnehmers in Geld


Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Ferien»