Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12

Simon Grenacher
Mittwoch, 30. Juni 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 12.

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Gibt es eine Pausenpflicht?

JA, die gibt es.

Als Pause gilt die Unterbrechung der Arbeit während eines Arbeitstages.

In Artikel 15 Arbeitsgesetz heisst es alsdann: «Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen». Dabei handelt es sich um eine zwingende Vorschrift, die vertraglich nicht aufgehoben werden darf. Sie darf auch nicht durch die Bezahlung eines Extra-Betrags wegbedungen werden (Artikel 22 Arbeitsgesetz).

Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?

NEIN, das ist nicht erlaubt.

Artikel 22 Arbeitsgesetz ist hier klar und sagt ausdrücklich, dass Ruhezeiten vertraglich nicht einfach durch eine Sonderzahlung oder eine andere Vergünstigung reduziert oder gar ganz kompensiert werden dürfen. Dies vor dem Hintergrund, dass Pausen und Ruhezeiten der Erholung – und damit der Gesundheit und der Arbeitssicherheit des Arbeitnehmenden – dienen.

Gelten Pausen als Arbeitszeit?

NEIN, Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.

Artikel 15 Absatz 2 Arbeitsgesetz besagt nämlich, dass Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen als Arbeitszeit gelten. Das heisst im Umkehrschluss, dass Pausen sonst nicht als Arbeitszeit gelten. Was wiederum bedeutet, dass Pausen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden müssen.

Sogenannte Kurzpausen (z.B. für den Gang zur Toilette) gelten nach einschlägiger Praxis aber nicht als Pausen im Sinne des Arbeitsgesetzes und sind somit Arbeitszeit.

Müssen Pausen bezahlt werden?

NEIN, Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und müssen daher auch nicht bezahlt werden.

Artikel 15 Absatz 2 Arbeitsgesetz besagt nämlich, dass Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen als Arbeitszeit gelten. Das heisst im Umkehrschluss, dass Pausen sonst nicht als Arbeitszeit gelten. Was wiederum bedeutet, dass Pausen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden müssen.

Sogenannte Kurzpausen (z.B. für den Gang zur Toilette) gelten nach einschlägiger Praxis aber nicht als Pausen im Sinne des Arbeitsgesetzes und sind somit Arbeitszeit.

Wie lange müssen Pausen sein?

Artikel 15 Arbeitsgesetz regelt die Mindestdauer von Pausen während eines Arbeitstages wie folgt:

  • Beträgt der Arbeitstag mehr als 5.5 Stunden, so muss die Pause mindestens eine Viertelstunde betragen. Was gleichzeitig auch heisst, dass bei Arbeitstagen von weniger als 5.5 Stunden keine obligatorischen Pausen eingehalten werden müssen.
  • Beträgt der Arbeitstag mehr als 7 Stunden, so muss die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen.
  • Beträgt der Arbeitstag mehr als 9 Stunden, so muss die Pause mindestens eine ganze Stunde betragen. 

Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?

NEIN, das ist nicht erlaubt – sofern der Arbeitstag länger als 5.5 Stunden dauert.

Die Pflicht zur Einhaltung von Pausen gemäss Artikel 15 Arbeitsgesetz gilt eben nicht nur für den Arbeitgeber (der sicherstellen muss, dass Pausen überhaupt möglich sind), sondern gleichermassen auch für den Arbeitnehmenden, der die Pausen ebenfalls einhalten muss.

Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?

NEIN, einen solchen Anspruch gibt es nicht.

Rauchpausen gelten als «normale» Pausen gemäss Artikel 15 Arbeitsgesetz. Damit gelten sie auch nicht als Arbeitszeit und sind daher auch nicht bezahlt.

Freiwillig darf der Arbeitgeber aber selbstverständlich – z.B. in einem Pausenreglement – festschreiben, dass Rauchpausen in einem bestimmten Umfang erlaubt und somit auch als bezahlte Arbeitszeit gelten.

Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?

Die Kurzpause ist im Gesetz nicht ausdrücklich genannt.

In der Praxis ist aber unbestritten, dass z.B. der Gang zur Toilette, ein kurzer Unterbruch der Arbeit beim Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitsplatz oder auch die Kurzpause nach längerer Arbeit am Computer nicht als Pause, sondern als bezahlte Arbeitszeit gelten. Rauchpausen gelten nach Gerichtspraxis hingegen nicht als Kurzpausen. 

Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?

JA, das müssen sie.

Artikel 46 Arbeitsgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, dass er alle Verzeichnisse und Unterlagen bereithalten muss, die die ordnungsgemässe Einhaltung des Arbeitsgesetzes dokumentieren. Dazu gehört auch die Einhaltung der Pausenpflicht.

Daher muss der Arbeitgeber ein System zur Erfassung der vollständigen Arbeitszeiten inklusive der Pausen zur Verfügung stellen, und der Arbeitnehmende muss damit arbeiten.

Mit Vorteil wird gleich eine gesetzeskonforme Software für Zeiterfassung – wie beispielsweise proles – eingesetzt. In unserem Blogbeitrag «Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Dienstleister» haben wir dazu ausführlich Stellung genommen. 

Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Hier gilt es zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen (z.B., weil das Telefon «gehütet» werden muss oder, weil es eine Maschine zu beaufsichtigen gilt, etc.), gelten als bezahlte Arbeitszeit (Artikel 15 Absatz 2 Arbeitsgesetz).
  2. Im Umkehrschluss bedeutet es, verbringt allerdings ein Arbeitnehmer seine Pause freiwillig an seinem Arbeitsplatz, so gilt diese nicht als bezahlte Arbeitszeit. Er darf in dieser Zeit auch problemlos private Dinge erledigen, wie beispielsweise mit seinem Handy telefonieren, eine Zeitung lesen etc.

Rückblick Teil 11

Mitte Juni haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

Disclaimer

Die proles solutions ag verwendet alle Sorgfalt darauf, dass die Inhalte auf dem prolesBlog zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet korrekt sind. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte abgeben. Ausgeschlossen ist zudem jegliche Haftung für Schäden jeder Art, die durch die Nutzung oder die Nichtnutzung der auf dem prolesBlog zur Verfügung gestellten Informationen verursacht worden sind.

Zur Erweiterung des Informationsangebots befinden sich auf dem prolesBlog auch Links auf Informationsangebote von Dritten. proles solutions ag hat keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung dieser verlinkten Webseiten; diese liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der proles solutions ag. Wenn Sie solche Links anklicken, verlassen Sie den prolesBlog und nutzen die Webseiten Dritter auf eigene Verantwortung. Die proles solutions ag lehnt jegliche Haftung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

proles-Newsletter abonnieren

Aktuelle Beiträge zu Projektmanagement-Software, Digitalisierung, Unternehmensführung, Projektmanagement, Büroorganisation, Produktivität und Zeitmanagement. Spannende Inhalte über unsere Projektmanagement-Software proles (News, Produkterweiterungen, Tipps und Tricks).

proles-Newsletter abonnieren

Weitere Blogbeiträge

in der Rubrik Arbeitsrecht

Newsletter abonnieren