Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 9.
Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
Zurück zur Ausgangsfrage.
In erster Linie hat die Abgeltung von Überstundenarbeit durch einen Lohnzuschlag von mindestens 25% zu erfolgen (Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht).
In zweiter Linie, aber nur wenn der Arbeitnehmende auch damit einverstanden ist, kann Überstundenarbeit durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer abgegolten werden (Artikel 321c Absatz 2 Obligationenrecht).
Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
Zurück zur Ausgangsfrage.
JA, der Mitarbeitende kann grundsätzlich zur Leistung von Überstundenarbeit verpflichtet werden. Allerdings braucht es dazu drei Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen:
Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
Doch nun zurück zur Ausgangsfrage.
JA, der Mitarbeitende kann angeordnete Überstunden ablehnen. In den folgenden drei Fällen:
Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
Zurück zur Ausgangsfrage.
In Auslegung von Artikel 321c Obligationenrecht sind sich die Arbeitsgerichte einig, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden müssen. Im Umkehrschluss heisst dies aber auch, dass Überstunden, die ein Arbeitnehmender ohne Anordnung seines Arbeitgebers leistet, keinen Anspruch auf eine Vergütung in Zeit oder Geld zur Folge haben.
Die «Anordnung» muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. In Ausnahmen kann sie aber auch stillschweigend geschehen. Wenn z.B. ein Supportmitarbeiter eine dringende Kundenanfrage fertig löst, obwohl er dazu Überstundenarbeit leisten muss, so gilt diese Mehrarbeitszeit als indirekt angeordnet. Dies, weil der Arbeitgeber – wenn er davon gewusst hätte – die Anordnung mit grosser Sicherheit auch selbst so erteilt hätte.
Ganz klar JA! Stellt sich der gewünschte oder geplante Arbeitserfolg durch den Einsatz von Überstunden nicht ein, so ist der Arbeitgeber trotzdem zur Kompensation der Überstundenarbeit verpflichtet.
Das liegt ganz klar in der Natur des Arbeitsvertragsrechts. So schuldet der Arbeitnehmende kein Arbeitsresultat, sondern «nur» den Einsatz seiner Arbeitskraft im Rahmen der vertraglich zugesicherten Arbeitszeit (Artikel 319 Absatz 1 Obligationenrecht).
Ergo heisst das. Erbringt der Arbeitnehmende nicht die gewünschte Leistung und die gewünschten Ergebnisse, so darf ihm weder der Lohn gekürzt noch eine Überstundenkompensation verwehrt werden. Im worst case hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, sich durch Kündigung vom leistungsschwachen Mitarbeitenden zu trennen. Das Risiko ungenügender Arbeitsergebnisse trägt der Arbeitgeber aber allein zu 100%.
Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):
Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):
Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):
Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):
Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):
Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):
Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):
Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):
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in der Rubrik Arbeitsrecht