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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9

Simon Grenacher
Donnerstag, 22. April 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 9.

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

In erster Linie hat die Abgeltung von Überstundenarbeit durch einen Lohnzuschlag von mindestens 25% zu erfolgen (Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht).

In zweiter Linie, aber nur wenn der Arbeitnehmende auch damit einverstanden ist, kann Überstundenarbeit durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer abgegolten werden (Artikel 321c Absatz 2 Obligationenrecht).

Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

JA, der Mitarbeitende kann grundsätzlich zur Leistung von Überstundenarbeit verpflichtet werden. Allerdings braucht es dazu drei Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen:

  1. Die Leistung von Überstundenarbeit muss betrieblich notwendig sein. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel vom «Chef» bestimmt.
  2. Der Mitarbeitende ist zur Leistung von Überstunden verpflichtet, «als er sie zu leisten vermag» (Artikel 321c Absatz 1 Obligationenrecht). Auf einen Mitarbeitenden, der völlig am Anschlag ist und kurz vor einem Burnout steht, wird diese Voraussetzung wohl nicht zutreffen. Auf die meisten anderen eher schon.
  3. Dem Mitarbeitenden muss die Leistung von Überstundenarbeit «nach Treu und Glauben zugemutet werden» können. Würde also beispielsweise ein Ingenieurbüro auf den Einsatz von Computer und CAD – und damit auf den Einsatz heute üblicher technischer Hilfsmittel – verzichten, so dass alles von Hand mit wesentlich längeren Arbeitsaufwand gezeichnet werden muss, so wäre ein Bauzeichner nach Treu und Glauben deswegen nicht zur Überstundenarbeit verpflichtet.

Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Doch nun zurück zur Ausgangsfrage.

JA, der Mitarbeitende kann angeordnete Überstunden ablehnen. In den folgenden drei Fällen:

  1. Die Überstundenarbeit ist nicht betrieblich notwendig. Würde sich also beispielsweise die Überstundenarbeit bei genauerer Analyse problemlos durch eine andere Organisation vermeiden, es ist also bloss der (inkompetente) Chef, der glaubt, Überstunden seien nötig. Natürlich kann es für den Mitarbeitenden in der Praxis heikel sein, dies seinem Chef klarmachen zu wollen.
  2. Er ist persönlich nicht dazu in der Lage, die angeordnete Überstundenarbeit zu leisten. Beispielsweise, weil er in dieser Zeit bereits Ferien gebucht hat oder anderweitige nicht verschiebbare private Verpflichtungen hat.
  3. Die Überstundenarbeit ist ihm «aus Treu und Glauben» nicht zuzumuten. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Betrieb über längere Zeit zu wenig Personal für die üblich anfallende Arbeit eingestellt hätte und voll darauf setzt, dass die bestehenden Mitarbeitenden die Mehrarbeit durch Überstunden bewältigen.

Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

In Auslegung von Artikel 321c Obligationenrecht sind sich die Arbeitsgerichte einig, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden müssen. Im Umkehrschluss heisst dies aber auch, dass Überstunden, die ein Arbeitnehmender ohne Anordnung seines Arbeitgebers leistet, keinen Anspruch auf eine Vergütung in Zeit oder Geld zur Folge haben.

Die «Anordnung» muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. In Ausnahmen kann sie aber auch stillschweigend geschehen. Wenn z.B. ein Supportmitarbeiter eine dringende Kundenanfrage fertig löst, obwohl er dazu Überstundenarbeit leisten muss, so gilt diese Mehrarbeitszeit als indirekt angeordnet. Dies, weil der Arbeitgeber – wenn er davon gewusst hätte – die Anordnung mit grosser Sicherheit auch selbst so erteilt hätte.

Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Ganz klar JA! Stellt sich der gewünschte oder geplante Arbeitserfolg durch den Einsatz von Überstunden nicht ein, so ist der Arbeitgeber trotzdem zur Kompensation der Überstundenarbeit verpflichtet.

Das liegt ganz klar in der Natur des Arbeitsvertragsrechts. So schuldet der Arbeitnehmende kein Arbeitsresultat, sondern «nur» den Einsatz seiner Arbeitskraft im Rahmen der vertraglich zugesicherten Arbeitszeit (Artikel 319 Absatz 1 Obligationenrecht).

Ergo heisst das. Erbringt der Arbeitnehmende nicht die gewünschte Leistung und die gewünschten Ergebnisse, so darf ihm weder der Lohn gekürzt noch eine Überstundenkompensation verwehrt werden. Im worst case hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, sich durch Kündigung vom leistungsschwachen Mitarbeitenden zu trennen. Das Risiko ungenügender Arbeitsergebnisse trägt der Arbeitgeber aber allein zu 100%.

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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