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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden und Überzeit

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Wohingegen Überzeit diejenige Arbeitszeit ist, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Arbeitsstunden pro Woche übersteigt.

Überstunden – und indirekt damit auch Überzeit – sind immer dann notwendig, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet werden. Sind die Überstunden angeordnet, so ist der Arbeitnehmende gemäss Art. 321c Abs. 1 Obligationenrecht zu ihrer Leistung verpflichtet, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Die Überstunden müssen notwendig sein; und…
  2. das Leisten der Überstunden darf keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge haben; und…
  3. Überstunden müssen dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zugemutet werden können; und…
  4. die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Für die Abgeltung von Überstunden gilt folgendes:

  • Überstundenzuschlag und Kompensation durch Freizeit können vertraglich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ansonsten beträgt der Lohnzuschlag für Überstunden 25 Prozent.
  • Die Kompensation von Überstunden durch Freizeit darf nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Der Arbeitnehmenden muss damit einverstanden sein.

Für die Abgeltung von Überzeit gilt folgendes:

  • Gemäss Arbeitsgesetz Artikel 13 muss die Überzeit zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent vergütet oder – wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden ist – durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer kompensiert werden. Eine Wegbedingung der Entschädigung für erbrachte Überzeit (mit Zuschlag) oder Kompensation im Arbeitsvertrag wäre gegen das Arbeitsgesetz und somit ungültig. Auch, wenn der Arbeitnehmende selbst damit einverstanden ist.

Da die Leistung von Überzeit – im Gegensatz zu den Überstunden – meist die Ausnahme bleibt, kann eine Regelung der Überzeit im Arbeitsvertrag vernachlässigt werden. Zumal dort kaum Spielraum für vertragliche Abweichungen vorhanden ist.

Alle Details zur rechtlichen Unterscheidung von Überstunden und Überzeit mit ihren Folgen finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag «Damit Überstunden und Überzeit in Ihrem Dienstleistungsunternehmen nicht zum Problem werden».


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