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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

NEIN, der Arbeitnehmende kann nicht dazu gezwungen werden, seine Überstundenarbeit durch Freizeit zu kompensieren.

Artikel 321c Absatz 2 Obligationenrecht verlangt, dass der Arbeitnehmende mit dem Ausgleich seiner Überstunden durch Freizeit einverstanden sein muss. Ein solches Einverständnis sollte sich ein Arbeitgeber bereits im Arbeitsvertrag einräumen lassen.

Liegt das Einverständnis aber nicht vor, so muss die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht primär durch einen Lohnzuschlag von mindestens 25% erfolgen.


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