Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Doch nun zurück zur Ausgangsfrage.

JA, der Mitarbeitende kann angeordnete Überstunden ablehnen. In den folgenden drei Fällen:

  1. Die Überstundenarbeit ist nicht betrieblich notwendig. Würde sich also beispielsweise die Überstundenarbeit bei genauerer Analyse problemlos durch eine andere Organisation vermeiden, es ist also bloss der (inkompetente) Chef, der glaubt, Überstunden seien nötig. Natürlich kann es für den Mitarbeitenden in der Praxis heikel sein, dies seinem Chef klarmachen zu wollen.
  2. Er ist persönlich nicht dazu in der Lage, die angeordnete Überstundenarbeit zu leisten. Beispielsweise, weil er in dieser Zeit bereits Ferien gebucht hat oder anderweitige nicht verschiebbare private Verpflichtungen hat.
  3. Die Überstundenarbeit ist ihm «aus Treu und Glauben» nicht zuzumuten. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Betrieb über längere Zeit zu wenig Personal für die üblich anfallende Arbeit eingestellt hätte und voll darauf setzt, dass die bestehenden Mitarbeitenden die Mehrarbeit durch Überstunden bewältigen.

Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Überstunden»