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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

In Auslegung von Artikel 321c Obligationenrecht sind sich die Arbeitsgerichte einig, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden müssen. Im Umkehrschluss heisst dies aber auch, dass Überstunden, die ein Arbeitnehmender ohne Anordnung seines Arbeitgebers leistet, keinen Anspruch auf eine Vergütung in Zeit oder Geld zur Folge haben.

Die «Anordnung» muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. In Ausnahmen kann sie aber auch stillschweigend geschehen. Wenn z.B. ein Supportmitarbeiter eine dringende Kundenanfrage fertig löst, obwohl er dazu Überstundenarbeit leisten muss, so gilt diese Mehrarbeitszeit als indirekt angeordnet. Dies, weil der Arbeitgeber – wenn er davon gewusst hätte – die Anordnung mit grosser Sicherheit auch selbst so erteilt hätte.


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