Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

JA, der Mitarbeitende kann grundsätzlich zur Leistung von Überstundenarbeit verpflichtet werden. Allerdings braucht es dazu drei Voraussetzungen, die gemeinsam erfüllt sein müssen:

  1. Die Leistung von Überstundenarbeit muss betrieblich notwendig sein. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel vom «Chef» bestimmt.
  2. Der Mitarbeitende ist zur Leistung von Überstunden verpflichtet, «als er sie zu leisten vermag» (Artikel 321c Absatz 1 Obligationenrecht). Auf einen Mitarbeitenden, der völlig am Anschlag ist und kurz vor einem Burnout steht, wird diese Voraussetzung wohl nicht zutreffen. Auf die meisten anderen eher schon.
  3. Dem Mitarbeitenden muss die Leistung von Überstundenarbeit «nach Treu und Glauben zugemutet werden» können. Würde also beispielsweise ein Ingenieurbüro auf den Einsatz von Computer und CAD – und damit auf den Einsatz heute üblicher technischer Hilfsmittel – verzichten, so dass alles von Hand mit wesentlich längeren Arbeitsaufwand gezeichnet werden muss, so wäre ein Bauzeichner nach Treu und Glauben deswegen nicht zur Überstundenarbeit verpflichtet.

Alle Fragestellungen aus der Kategorie «Überstunden»