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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

JA. Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht ist es möglich, einen Überstundenzuschlag vertraglich (also im Arbeitsvertrag oder einem Anhang zum Arbeitsvertrag – z.B. in einem Mitarbeiter-Reglement) auszuschliessen.

Aber Achtung: Die drei Voraussetzungen für die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 1 müssen nach wie vor alle erfüllt sein: Die Überstundenarbeit muss also betrieblich notwendig sein, der Arbeitnehmende muss sie leisten können und sie muss ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden können. 


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