Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
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JA. Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht ist es möglich, einen Überstundenzuschlag vertraglich (also im Arbeitsvertrag oder einem Anhang zum Arbeitsvertrag – z.B. in einem Mitarbeiter-Reglement) auszuschliessen.
Aber Achtung: Die drei Voraussetzungen für die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 1 müssen nach wie vor alle erfüllt sein: Die Überstundenarbeit muss also betrieblich notwendig sein, der Arbeitnehmende muss sie leisten können und sie muss ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden können.