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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?

JA, Ansprüche auf eine Vergütung von ordnungsgemäss geleisteten Überstunden verjähren gemäss Artikel 128 Ziffer 3 Obligationenrecht nach 5 Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Forderung (Artikel 130 Absatz 1 OR). Fällig ist die Forderung naturgemäss bereits dann, wenn die Überstunden geleistet wurden. Praktisch heisst dies, dass die Verjährungsfrist von 5 Jahren unmittelbar nach der Leistung der Überstunden auch beginnt.


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