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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Für die Abgeltung von Überstunden des Arbeitnehmenden müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmende haben die Abgeltung der Überstunden (in Freizeit oder Lohnzuschlag) vertraglich nicht ausgeschlossen. Das dürfen sie nämlich tun.
  2. Die Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet worden sein. Oder der Arbeitnehmende muss davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hätte, wenn er die Umstände, die dazu geführt haben, gekannt hätte. Wenn z.B. ein Supportmitarbeiter eine dringende Kundenanfrage fertig löst, obwohl der dazu Überstundenarbeit leisten muss, so gilt diese Mehrarbeitszeit als indirekt angeordnet.

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