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Ratgeber Arbeitsrecht

Überstunden

Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Hat der Arbeitnehmende Überstunden geleistet und will er dafür entschädigt werden (mit Lohnzuschlag oder Freizeit), so muss er beweisen, dass die Überstundenarbeit vom Arbeitgeber angeordnet wurde.

Die «Anordnung» muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. In Ausnahmen kann sie aber auch stillschweigend geschehen. Wenn z.B. ein Supportmitarbeiter eine dringende Kundenanfrage fertig löst, obwohl er dazu Überstundenarbeit leisten muss, so gilt diese Mehrarbeitszeit als indirekt angeordnet. Dies, weil der Arbeitgeber – wenn er davon gewusst hätte – die Anordnung mit grosser Sicherheit auch selbst so erteilt hätte.


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