Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.
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JA, das ist erlaubt.
Gemäss Artikel 321c Absätze 2 und 3 Obligationenrecht ist sogar erlaubt, eine Abgeltung von Überstundenarbeit vertraglich ganz auszuschliessen.
Wird also vertraglich festgeschrieben, dass Überstundenarbeit mit zusätzlichen Ferientagen abgegolten wird, dann ist diese Lösung für den Arbeitnehmenden noch besser – und somit auch erlaubt. Den Umfang der Abgeltung dürfen die Parteien selbständig festlegen.