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Ratgeber Arbeitsrecht

Überzeit

Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Wer Überzeit arbeitet, der überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 respektive 50 Stunden pro Woche (Artikel 9 Arbeitsgesetz).

Damit diese Bestimmung allerdings zum Tragen kommt, muss es sich um einen Arbeitnehmenden handeln, der dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. Das trifft nämlich nicht für alle Arbeitnehmenden zu.

Gemäss Artikel 3 lit. d Arbeitsgesetz gilt das Gesetz für «Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit oder eine wissenschaftliche oder selbständige künstlerische Tätigkeit ausüben» nämlich nicht. Ergo können sie keine Überzeit arbeiten und haben somit auch keinen Anspruch auf eine Überzeitentschädigung.

Praktisch heisst dies, dass sicher alle Geschäftsführer und Bereichsleiter mit Budget- und Führungsverantwortung unter diese Ausnahme fallen.

Allerdings genügt es auch nicht, wenn in einem Arbeitsvertrag z.B. für einen Teamleiter (der keine höhere leitende Tätigkeit ausübt) ausdrücklich festgehalten würde, dass er nicht unter das Arbeitsgesetz und somit unter die Höchstarbeitszeit fällt. Eine solche Regelung wäre illegal und würde von einem Richter im Streitfall für ungültig erklärt werden.


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