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Ratgeber Arbeitsrecht

Überzeit

Was ist Überzeit?

Überzeit sind Arbeitsstunden, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit

  •  von 45 Stunden (für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, einschliesslich des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels)
  • bzw. von 50 Stunden (für alle übrigen Arbeitnehmer)

pro Woche übersteigen.

Als Massstab gilt somit die vom Arbeitsgesetz in Artikel 9 festgelegte Höchstarbeitszeit.


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