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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10

Simon Grenacher
Mittwoch, 19. Mai 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 10.

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Was sind Überstunden? Worin besteht der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht. Diese Ausführungen helfen Ihnen beim Verständnis der nachstehenden Fragestellungen.

Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?

NEIN, der Arbeitnehmende kann nicht dazu gezwungen werden, seine Überstundenarbeit durch Freizeit zu kompensieren.

Artikel 321c Absatz 2 Obligationenrecht verlangt, dass der Arbeitnehmende mit dem Ausgleich seiner Überstunden durch Freizeit einverstanden sein muss. Ein solches Einverständnis sollte sich ein Arbeitgeber bereits im Arbeitsvertrag einräumen lassen.

Liegt das Einverständnis aber nicht vor, so muss die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht primär durch einen Lohnzuschlag von mindestens 25% erfolgen.

Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?

JA, auf eine Abgeltung von Überstundenarbeit sowohl in Freizeit wie auch in einem Lohnzuschlag können der Arbeitnehmende und der Arbeitgeber vertraglich komplett verzichten. Das heisst, im Arbeitsvertrag kann festgelegt werden, dass keine Abgeltung von Überstunden vorgenommen wird.

Das folgt aus Artikel 321c Absatz 2, welche nur eine sogenannte «Kann-Vorschrift» ist und aus Artikel 321c Absatz 3, wo es heisst, «und ist nichts anderes schriftlich vereinbart».

Aber Achtung: Die drei Voraussetzungen für die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 1 müssen nach wie vor alle erfüllt sein: Die Überstundenarbeit muss also betrieblich notwendig sein, der Arbeitnehmende muss sie leisten können und sie muss ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden können.

Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?

JA. Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht ist es möglich, einen Überstundenzuschlag vertraglich (also im Arbeitsvertrag oder einem Anhang zum Arbeitsvertrag – z.B. in einem Mitarbeiter-Reglement) auszuschliessen.

Aber Achtung: Die drei Voraussetzungen für die Überstundenarbeit gemäss Artikel 321c Absatz 1 müssen nach wie vor alle erfüllt sein: Die Überstundenarbeit muss also betrieblich notwendig sein, der Arbeitnehmende muss sie leisten können und sie muss ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden können. 

Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?

JA, das ist erlaubt.

Gemäss Artikel 321c Absätze 2 und 3 Obligationenrecht ist sogar erlaubt, eine Abgeltung von Überstundenarbeit vertraglich ganz auszuschliessen.

Wird also vertraglich festgeschrieben, dass Überstundenarbeit mit zusätzlichen Ferientagen abgegolten wird, dann ist diese Lösung für den Arbeitnehmenden noch besser – und somit auch erlaubt. Den Umfang der Abgeltung dürfen die Parteien selbständig festlegen.

Können Überstunden verfallen?

Überstunden «verfallen» grundsätzlich nicht. D.h., wurden sie ordnungsgemäss geleistet, so besteht der Anspruch auf Ausgleich (in Freizeit bzw. in Lohnzuschlag) ohne zeitliche Einschränkung.

Allerdings gilt auch:

  • Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (und das sind auch Ansprüche auf Kompensation von Überstundenarbeit) verjähren nach 5 Jahren (Artikel 128 Absatz 3 Obligationenrecht). Bezahlt jedoch ein Arbeitgeber freiwillig einen Lohnzuschlag für Überstunden, die älter als 5 Jahre waren, so kann er die Zahlung nicht zurückfordern. Sie wurde rechtsgültig gleistet, da Ansprüche auf Überstunden nicht verfallen, sondern bloss verjähren.
  • Verlässt ein Mitarbeitender seine Firma und «vergisst» die Einforderung seiner aufgelaufenen Überstunden, so wird davon ausgegangen, dass er darauf verzichtet – was erlaubt ist.

Zusammengefasst: Überstundenansprüche verfallen nicht, ihre Forderung verjährt aber nach 5 Jahren. Beim Austritt aus der Firma darf der Mitarbeitende gültig auf Überstunden verzichten.

Rückblick Teil 9

Im April haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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