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Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 14

Simon Grenacher
Mittwoch, 25. August 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 14.

  • Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Pikettdienst zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Nachtarbeit zu entrichten?
  • Welche Lohnzuschläge sind für Sonntagsarbeit zu entrichten?

Welche Lohnzuschläge sind für Überstunden zu entrichten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Gemäss Artikel 321c Absatz 3 Obligationenrecht müssen Überstunden grundsätzlich mit einen Zuschlag von 25% auf den normalen Lohn abgegolten werden. Davon gibt es aber folgende Ausnahmen:

  • Vor einer Kompensation in Geld sieht das Gesetz einen Ausgleich in Freizeit von mindestens gleicher Dauer vor (Artikel 321c Absatz 2 OR). Der Lohnzuschlag ist somit nur dann geschuldet, wenn kein Ausgleich in Freizeit stattfinden kann.
  • Eine Kompensation von Überstunden (egal, ob in Freizeit oder in Geld) darf vertraglich auch ausgeschlossen werden (Artikel 321c Absatz 3 OR). D.h. der Arbeitnehmende kann im Arbeitsvertrag gültig darauf verzichten. Dann schuldet der Arbeitgeber weder Freizeit noch einen Lohnzuschlag.

Welche Lohnzuschläge sind für Überzeit zu entrichten?

Lesen Sie zuerst, was Überstunden genau sind und worin der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit besteht.

Zurück zur Ausgangsfrage.

Anders als beim Lohnzuschlag bei Überstunden, darf die Kompensation von Überzeit vertraglich nicht ausgeschlossen werden. D.h. der Arbeitnehmende kann nicht gültig auf sein Recht auf Kompensation verzichten. Dies ergibt sich aus der zwingenden Natur des Arbeitsgesetzes.

Ebenfalls anders als bei Überstunden ist bei Überzeit primär ein Lohnzuschlag geschuldet. Er beträgt auch hier wenigstens 25% des Normallohnes, darf vertraglich aber erhöht werden. Erst sekundär darf Überzeit mit dem Einverständnis des Mitarbeitenden durch Freizeit von gleicher Dauer kompensiert werden (Artikel 13 Arbeitsgesetz).

Welche Lohnzuschläge sind für Pikettdienst zu entrichten?

Das Gesetz sieht weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz einen Lohnzuschlag für Pikettdienst vor.

In der Praxis bezahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden für die reine Rufbereitschaft während des Pikettdienstes allerdings eine Piktettzulage. Dabei handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Zusatzleistung, die aber nichts mit einem gesetzlich geforderten Lohnzuschlag zu tun hat.

Vielmehr ist die Frage, ob es sich beim konkreten Pikettdienst, wo bloss Rufbereitschaft besteht aber nicht real gearbeitet wird, um Arbeitszeit oder um Ruhezeit handelt.

Handelt es sich um Arbeitszeit, dann ist der ganz normale Lohn (ohne Zuschlag) zu entrichten. Gleichzeitig arbeitet der Arbeitnehmende regulär und seine Pikettzeit wird von seiner Soll-Arbeitszeit abgezogen. Das wird dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmende seinen Pikettdienst beispielsweise in der Firma «absitzen» muss und damit in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Auch dann, wenn er während der Wartezeit in der Firma privat ein Buch lesen darf.

Handelt es sich um Ruhezeit, so hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf einen Lohnzuschlag. Das wird dann der Fall sein, wenn er während des Pikettdienstes zu Hause bleiben und beliebige private Dinge erledigen darf. Dann gilt die reine Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit, sondern nur diejenige Zeit, in welcher er einen Pikettfall bearbeitet. Während dieser Zeit hingegen muss er regulär bezahlt werden. Selbstverständlich darf der Arbeitnehmenden nicht gegen seinen Willen zu Pikettdienst ausserhalb seiner normalen Arbeitszeit gezwungen werden.

Welche Lohnzuschläge sind für Nachtarbeit zu entrichten?

Als Nachtarbeit gilt Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (Artikel 10 Absatz 1 Arbeitsgesetz). Nachtarbeit ist gemäss Artikel 16 Arbeitsgesetz grundsätzlich verboten und muss von Behördenseite her bewilligt werden (Artikel 17 Arbeitsgesetz).

Wird mit einer Bewilligung gültig während der Nacht gearbeitet, so gilt folgende Kompensationsregelung (Artikel 17b Arbeitsgesetz):

  • Bei vorübergehender Nachtarbeit hat der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25% zu bezahlen. Vertraglich darf ein höherer Lohnzuschlag vereinbart werden.
  • Bei dauernder und regelmässiger Nachtarbeit (z.B. Schichtbetrieb in einer Fabrik, in einem Spital oder Heim, etc.) hat der Arbeitnehmende Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichsruhezeit von 10% der geleisteten Nachtarbeit. Arbeitet somit jemand während eines halben Jahres insgesamt an dreissig Tagen in der Nacht, also 30 x 7 Stunden = 210 Stunden, so hat er Anspruch auf eine Kompensation von 21 Stunden bzw. ca. 2.5 Arbeitstagen an zusätzlicher Ruhezeit. Diese Ausgleichsruhezeit muss innert eines Jahres gewährt werden.
  • Ausnahme: Bei dauernder und regelmässiger Nachtarbeit bloss in einer Randstunde (also von 23 Uhr bis 24 Uhr oder von 5 Uhr bis 6 Uhr) darf dem Arbeitnehmenden auch ein Lohnzuschlag von mindestens 25% bezahlt werden.

Welche Lohnzuschläge sind für Sonntagsarbeit zu entrichten?

Als Sonntagsarbeit gilt Arbeit zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr (Artikel 18 Absatz 1 Arbeitsgesetz). Den Sonntagen gleichgestellt ist der Bundesfeiertag (1. August) sowie höchstens acht weitere Feiertage im Jahr, welche von den Kantonen festgelegt werden. Sonntagsarbeit ist gemäss der gleichen Bestimmung grundsätzlich verboten und muss von Behördenseite her bewilligt werden (Artikel 19 Arbeitsgesetz).

Wird mit einer Bewilligung gültig an einem Sonntag gearbeitet, so gilt folgende Regelung:

  • Artikel 19 Absatz 3: Vorübergehende (also nicht regelmässige) Sonntagsarbeit muss mit einem Lohnzuschlag von 50% abgegolten werden.

Für dauernde und regelmässige Sonntagsarbeit gilt eine Kompensation in Form von Ersatzruhetagen wie folgt:

  •  Artikel 20 Absatz 1: «Innert zweier Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit freigegeben werden.» Was soviel heisst, wie, dass nicht mehr als zwei Sonntage nacheinander gearbeitet werden darf und, dass der freie Sonntag unmittelbar an die sonstige Ruhezeit grenzen muss.
  • Artikel 20 Absatz 2: «Sonntagsarbeit von einer Dauer bis zu fünf Stunden ist durch Freizeit auszugleichen. Dauert sie länger als fünf Stunden, so ist während der vorhergehenden oder der nachfolgenden Woche im Anschluss an die tägliche Ruhezeit ein auf einen Arbeitstag fallender Ersatzruhetag von mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden zu gewähren.»

Rückblick Teil 13

Mitte August haben wir hierzu bereits Teil 13 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 13):

  • Was bedeutet Ruhezeit?
  • Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?
  • Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
  • Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?
  • Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Rückblick Teil 12

Ende Juni haben wir hierzu bereits Teil 12 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12):

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Rückblick Teil 11

Mitte Juni haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

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