Login
Kostenlos starten
Menu
Login
Kostenlos starten

Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 13

Simon Grenacher
Montag, 16. August 2021

Immer wieder beschäftigen uns arbeitsrechtliche Themen rund um die Zeiterfassung und die Arbeitszeitabrechnung. Wir beantworten in unserem Blog klar eingegrenzte Fragestellungen rund um diese Themen einfach und verständlich. Heute liefern wir Ihnen dazu Teil 13.

  • Was bedeutet Ruhezeit?
  • Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?
  • Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?
  • Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?
  • Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Was bedeutet Ruhezeit?

Das Arbeitsgesetz (ArbG) unterscheidet zwischen Arbeitszeit (Artikel 9ff.) und Ruhezeit (Artikel 15ff.).

Als Arbeitszeit gilt diejenige Zeit, in welcher der Arbeitnehmende arbeitet, oder sich mindestens für seine Arbeit jederzeit zur Verfügung halten muss (Artikel 13 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Der Arbeitnehmende steht also während der Arbeitszeit zur Verfügung des Arbeitgebers.

Wohingegen als Ruhezeit diejenige Zeit gilt, in welcher der Arbeitnehmende nicht arbeitet und sich von der Arbeit erholen soll. Bei der Ruhezeit wird zusätzlich in «Nicht- Arbeitszeit» während der Arbeit – die Pausen – und in «Nicht-Arbeitszeit» zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen – die täglichen Ruhezeit – unterschieden.

Da es sich beim Arbeitsgesetz primär um ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden handelt, spielt die Ruhezeit (also Pausen und sonstige Ruhezeiten) zur Erholung von der Arbeit eine grosse Rolle und ist somit auch einschlägig geregelt. Diese Vorschriften gelten nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmenden, welche ebenfalls verpflichtet sind, die Ruhezeiten einzuhalten.

So bestimmt Artikel 22 Arbeitsgesetz ausdrücklich, dass Ruhezeiten nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen – auch wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden wäre – kompensiert werden dürfen.

Wieviel beträgt die tägliche Ruhezeit?

Abgesehen von den Pausen, welche während der täglichen Arbeit einzuhalten sind, muss den Arbeitnehmenden zwischen den Arbeitseinsätzen von einem zum anderen Tag eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden (Artikel 15a Absatz 1 Arbeitsgesetz).

Einmal pro Woche darf die tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden (Artikel 15a Absatz 2 Arbeitsgesetz). Innert zwei Wochen muss aber der Durchschnitt der täglichen Ruhezeiten 11 Stunden betragen. Artikel 19 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz regelt zusätzlich noch einige Spezialfälle.

Da die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 bzw. 50 Stunden beträgt (Artikel 9 Absatz 1 Arbeitsgesetz) und gleichzeitig ein Nachtarbeitsverbot (Artikel 16 Arbeitsgesetz) und ein Sonntagsarbeitsverbot (Artikel 18 Arbeitsgesetz) gelten, spielt sich die Arbeit daher in aller Regel von Montag bis und mit Samstag ab. Als tägliche Ruhezeiten gelten somit die Nächte zwischen diesen Tagen.

Darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden?

Die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden darf für erwachsene Arbeitnehmende (d.h. mindestens 18 Jahre alt) einmal pro Woche auf höchstens 8 Stunden reduziert werden (Artikel 15a Absatz 2 Arbeitsgesetz).

In einer Zweiwochenbetrachtung muss aber die tägliche Ruhezeit im Durchschnitt auch dann 11 Stunden betragen. Praktisch heisst dies, dass in Kompensation einer einmaligen oder zweimaligen Verkürzung von 11 auf 8 Stunden die fehlenden 3 bzw. 6 Stunden Ruhezeit an anderen Tagen nachgeholt werden müssen.

Was sind Ruhetage, was sind Ersatz-Ruhetage?

Das Arbeitsgesetz definiert die Arbeitszeiten wie folgt:

  • Es gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden.
  • Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Nacharbeit.
  • Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Sonntagsarbeit (dazu zählen auch die gesetzlichen Feiertag).

Aus dieser Definition folgt somit, dass an einem Tag in der Woche nicht gearbeitet werden muss. Diesen Tag bezeichnet man als Ruhetag.

In aller Regel gilt der Sonntag als Ruhetag (Artikel 21 Absatz 1 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Mittlerweile ist bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden Usus, dass auch an einem Samstag nicht gearbeitet wird.

Muss eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, so hat sie bzw. er Anspruch auf einen anderen Ruhetag, den sogenannten Ersatzruhetag.

Was bedeutet «wöchentlicher Ruhetag»?

Indem das Arbeitsgesetz in Artikel 18 ein Sonntagsarbeitsverbot aufstellt, spricht man von EINEM wöchentlichen Ruhetag, an welchen nicht gearbeitet werden sollte.

Der wöchentliche Ruhetag ist somit in aller Regel der Sonntag (das sagt auch Artikel 21 Absatz 1 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz).

Dennoch, viele Arbeitnehmende müssen regelmässig oder gelegentlich auch an Sonntagen arbeiten. Das gilt beispielsweise für das Gesundheitspersonal, für das Personal privater Beförderungsbetriebe wie der Swiss oder der Schifffahrt, für Verkaufspersonal in Tankstellenshops etc. Diese haben ebenfalls Anspruch auf mindestens einen wöchentlichen Ruhetag. Man spricht dann vom «Ersatzruhetag».

Rückblick Teil 12

Ende Juni haben wir hierzu bereits Teil 12 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 12):

  • Gibt es eine Pausenpflicht?
  • Dürfen Pausen durch eine Zusatzzahlung kompensiert werden?
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen bezahlt werden?
  • Wie lange müssen Pausen sein?
  • Ist Durcharbeiten ohne Pause erlaubt?
  • Besteht ein Anspruch auf Rauchpausen?
  • Gelten Kurzpausen als Arbeitszeit?
  • Müssen Pausen in der Zeiterfassung dokumentiert werden?
  • Gilt eine Pause am Arbeitsplatz als Pause oder als Arbeitszeit?

Rückblick Teil 11

Mitte Juni haben wir hierzu bereits Teil 11 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 11):

  • Verjähren Ansprüche auf Überstundenvergütung?
  • Kann ein Überstundenguthaben nachträglich eingefordert werden?
  • Was muss ein Arbeitnehmender bei Überstunden beweisen können?
  • Was muss der Arbeitgeber bei Überstunden beweisen können?
  • Wer hat Anspruch auf Überzeitentschädigung?

Rückblick Teil 10

Im Mai haben wir hierzu bereits Teil 10 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 10):

  • Kann der Arbeitnehmende zur Kompensation von Überstunden durch Freizeit gezwungen werden?
  • Kann auf die Abgeltung von Überstundenarbeit komplett verzichtet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden nicht vergütet werden?
  • Kann vertraglich vereinbart werden, dass Überstunden durch zusätzliche Ferientage abgegolten werden?
  • Können Überstunden verfallen?

Rückblick Teil 9

Im April haben wir hierzu bereits Teil 9 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 9):

  • Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?
  • Kann der Mitarbeitende gezwungen werden, Überstunden zu leisten?
  • Kann der Mitarbeitende angeordnete Überstunden ablehnen?
  • Müssen Überstunden, die ohne ausdrückliche Genehmigung geleistet wurden, vergütet werden?
  • Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?

Rückblick Teil 8

Ende März haben wir hierzu bereits Teil 8 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 8):

  • Ist für Überzeit ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Ist für Überstunden ein Lohnzuschlag geschuldet?
  • Wann müssen Überstunden geleistet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Überstunden abzugelten?

Rückblick Teil 7

Anfang März haben wir hierzu bereits Teil 7 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 7):

  • Wieviel Überzeit ist zulässig?
  • Wann darf Überzeit gearbeitet werden?
  • Darf Überzeit durch Freizeit abgegolten werden?
  • Dürfen Überstunden durch Freizeit abgegolten werden?

Rückblick Teil 6

Im Januar haben wir hierzu bereits Teil 6 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 6):

  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Nachtarbeit?
  • Was ist Überzeit?
  • Was sind Überstunden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Rückblick Teil 5

Ende Dezember haben wir hierzu bereits Teil 5 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 5):

  • Was ist Tagesarbeit, was ist Abendarbeit?
  • Was ist Nachtarbeit, was ist Sonntagsarbeit?
  • Sind Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit?

Rückblick Teil 4

Mitte Dezember haben wir hierzu bereits Teil 4 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 4):

  • Darf trotz vereinfachter Arbeitszeiterfassung eine vollständige Zeiterfassung gemacht werden?
  • Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
  • Wann kann die Höchstarbeitszeit erhöht bzw. überschritten werden?
  • Wie verändert sich die Höchstarbeitszeit an Feiertagen?

Rückblick Teil 3

Ende November haben wir hierzu bereits Teil 3 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 3):

  • Was bedeutet «vereinfachte Arbeitszeiterfassung»?
  • Welches sind die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende zu beachten?
  • Was gilt es für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitende zu beachten?

Rückblick Teil 2

Mitte November haben wir hierzu bereits Teil 2 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 2):

  • Wie muss die Zeiterfassung «technisch» umgesetzt werden?
  • Gibt es staatliche Kontrollen der Arbeitszeiterfassung?
  • Kann auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden?
  • Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Rückblick Teil 1

Im Oktober haben wir hierzu bereits Teil 1 mit folgenden Fragestellungen publiziert (Zeiterfassung - Arbeitsrecht - FAQs - Teil 1):

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Gibt es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit?
  • Müssen alle Mitarbeitenden im Unternehmen ihre Arbeitszeit erfassen?
  • Welche Informationen muss die Zeiterfassung enthalten?

Disclaimer

Die proles solutions ag verwendet alle Sorgfalt darauf, dass die Inhalte auf dem prolesBlog zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Internet korrekt sind. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte abgeben. Ausgeschlossen ist zudem jegliche Haftung für Schäden jeder Art, die durch die Nutzung oder die Nichtnutzung der auf dem prolesBlog zur Verfügung gestellten Informationen verursacht worden sind.

Zur Erweiterung des Informationsangebots befinden sich auf dem prolesBlog auch Links auf Informationsangebote von Dritten. proles solutions ag hat keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung dieser verlinkten Webseiten; diese liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der proles solutions ag. Wenn Sie solche Links anklicken, verlassen Sie den prolesBlog und nutzen die Webseiten Dritter auf eigene Verantwortung. Die proles solutions ag lehnt jegliche Haftung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

proles-Newsletter abonnieren

Aktuelle Beiträge zu Projektmanagement-Software, Digitalisierung, Unternehmensführung, Projektmanagement, Büroorganisation, Produktivität und Zeitmanagement. Spannende Inhalte über unsere Projektmanagement-Software proles (News, Produkterweiterungen, Tipps und Tricks).

proles-Newsletter abonnieren

Weitere Blogbeiträge

in der Rubrik Arbeitsrecht

Newsletter abonnieren