In der Schweiz spielt die Regelung der maximalen Arbeitszeit eine wichtige Rolle im Arbeitsgesetz. Diese Bestimmungen sollen die Gesundheit der Arbeitnehmenden gewährleisten und einen Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit sicherstellen. Doch was genau bedeutet die Höchstarbeitszeit in der Praxis?
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt die Höchstarbeitszeit klar fest. Für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels gilt eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche. Für alle anderen Arbeitnehmenden liegt die Grenze bei 50 Stunden pro Woche.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz, wobei es spezifische Regelungen für verschiedene Berufsgruppen und Betriebe gibt.
Allerdings ist es nicht anwendbar auf die folgenden Gruppen:
Personen, die ebenfalls nicht unter das Arbeitsgesetz fallen:
Besonders relevant: Führungskräfte unterliegen nicht dem Arbeitsgesetz.
Art. 9 ArG legt die maximale Wochenarbeitszeit fest, nämlich 45 bzw. 50 Stunden. Das bedeutet nicht automatisch, dass auch die tägliche Höchstarbeitszeit festgelegt ist. Es ist möglich, an manchen Tagen länger und an anderen kürzer zu arbeiten.
Die tägliche Arbeitszeit, inklusive Pausen und Überzeit, muss aber in einem Zeitraum von 14 Stunden liegen. Da Pausen zwingend vorgeschrieben sind, darf die effektive Arbeitszeit pro Tag maximal 12,5 Stunden betragen (Art. 10 Abs. 3 ArG).
Arbeitnehmende haben Anspruch auf Ruhezeiten und Pausen, um ihre Gesundheit zu schützen und ihre Produktivität zu erhalten. Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden ist vorgeschrieben. Die Pausenregelung dafür sorgt, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten eingehalten wird.
Grundsätzlich orientiert sich die Dauer der Pausen gemäss Art. 15 ArG an der Arbeitszeit:
Überstunden und Überzeit sind zwei unterschiedliche Begriffe, die oft verwechselt werden. Überstunden bezeichnen die Zeit, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, während Überzeit die Zeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus bezeichnet. Überzeit muss speziell kompensiert oder vergütet werden.
Es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die in spezifischen Branchen oder Situationen angewendet werden können.
Die Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit – die oben erwähnte Überzeit – ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn keine anderen Lösungen möglich sind. Solche Situationen müssen unvorhersehbar und mit den vorhandenen Ressourcen nicht anders bewältigbar sein.
Überzeitarbeit muss mit einem Lohnzuschlag von 25% vergütet werden. Ein Ausgleich in Freizeit ist nur möglich, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.
Am Wochenende muss gemäss Art. 18–20a ArG eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden gewährleistet sein, bestehend aus 11 Stunden täglicher Ruhezeit und 24 Stunden am Sonntag.
Im Arbeitsgesetz (ArG) ist eine 5-Tage-Woche nicht klar geregelt. Es gibt lediglich ein Verbot der Sonntagsarbeit. Gemäss Art. 18 - 20a ArG muss am Wochenende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden gewährt werden. Diese setzt sich aus der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden und 24 Stunden am Sonntag zusammen und muss den Zeitraum von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr abdecken.
Diese Regelungen sind nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern tragen auch wesentlich zum Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden bei. Regelmässige Ruhezeiten und Pausen sind notwendig, um Überzeiten und Überlastungen zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür ist die tägliche Ruhezeit, die mindestens 11 Stunden betragen muss, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmenden genügend Erholung zwischen den Arbeitseinsätzen erhalten.
Im Arbeitsvertrag können spezifische Arbeitszeiten und Regelungen festgelegt werden, die allerdings immer im Rahmen des Arbeitsgesetzes bleiben müssen. Ein gut formulierter Arbeitsvertrag hilft dabei, klare Bedingungen für beide Seiten festzulegen und Missverständnisse zu vermeiden.
Technische und andere Angestellte haben häufig spezifische Arbeitszeiten, die sich je nach Branche und Art der Tätigkeit unterscheiden können. Diese Regelungen müssen dennoch im Einklang mit dem Gesetz stehen, um die Gesundheit und die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Der Gesundheitsschutz spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung von Arbeitszeiten. Lange Arbeitszeiten ohne ausreichende Ruhezeiten können zu gesundheitlichen Problemen führen, weshalb das Arbeitsgesetz klare Grenzen setzt.
Die genaue Erfassung der Arbeitszeiten ist essenziell, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Moderne Zeiterfassungssysteme helfen dabei, Arbeitszeiten und Überstunden genau zu dokumentieren und Transparenz zu schaffen.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Verstösse können zu rechtlichen Konsequenzen und Schäden für Betriebe führen. Ein gutes Management der Arbeitszeiten ist daher nicht nur im Interesse der Arbeitnehmenden, sondern auch der Arbeitgeber.
In der Schweiz ist es selten, dass Betriebe eine 45-Stunden-Woche haben. Die gängigen Arbeitszeiten pro Woche liegen meist zwischen 40 und 43 Stunden. Dies ist in den meisten Unternehmen die Regel und wird von den Mitarbeitenden als Standard wahrgenommen.
Gemäss Art. 321c OR gilt: Werden Überstunden nicht mit Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich vereinbart oder im Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag festgelegt, muss der Arbeitgeber die Überstunden bezahlen. Der Lohn für Überstunden muss mindestens 25% höher sein als der normale Lohn.
Pausen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitstages und tragen zur Erholung und Produktivität bei. Das Arbeitsgesetz schreibt daher klare Pausenregelungen vor, um die mentale und körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
In Grossbetrieben im Detailhandel gilt in der Regel eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, um den unterschiedlichen Anforderungen des Verkaufs gerecht zu werden.
Lange Arbeitszeiten können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance der Arbeitnehmenden haben. Studien zeigen, dass eine gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit essenziell für die langfristige Produktivität und Zufriedenheit ist.
Ruhezeiten sind notwendig, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende ausreichend Erholung bekommen. Das Arbeitsgesetz schreibt tägliche und wöchentliche Ruhezeiten vor, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen.
Die 50-Stunden-Woche gilt vor allem für bestimmte Branchen und Berufsgruppen wie in industriellen Betrieben. Diese Regelung berücksichtigt die speziellen Anforderungen und Belastungen dieser Tätigkeiten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit einzuhalten und für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Eine gute Organisation und Planung der Arbeitszeiten sind dabei entscheidend.
Auch der Arbeitsweg spielt eine Rolle bei der Planung der Arbeitszeit. Lange Arbeitswege können die Belastung der Arbeitnehmenden erhöhen und sollten bei der Festlegung der Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
Klare Regelungen zur Arbeitszeit sind essenziell, um die Gesundheit der Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und eine Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu schaffen. Das Schweizer Arbeitsgesetz bietet dafür einen klaren Rahmen und sorgt für transparente und faire Arbeitsbedingungen.
Die Einhaltung der Höchstarbeitszeit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Unternehmen, die diese Regelungen beachten, profitieren von motivierten und produktiven Mitarbeitenden, die ihre Aufgaben effizient und mit hoher Qualität erfüllen können.
Mit dem eMail-Newsletter erhalten Sie aktuelle Beiträge zu Zeiterfassung, Arbeitszeitabrechnung, Mitarbeitermanagement, Projektcontrolling, Produktivität und Zeitmanagement sowie spannende Inhalte über proles - DIE Zeiterfassung der Schweiz.
in der Rubrik Arbeitsrecht