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prolesNews: Neue MwSt-Sätze ab 01.01.18 - Umsetzung in proles

Simon Grenacher
Donnerstag, 26. Oktober 2017

Per 1. Januar 2018 werden die Mehrwertsteuersätze angepasst. Der Normalsatz sowie der Beherbungssatz werden reduziert. Der reduzierte Satz bleibt unverändert.

Wir werden Ihnen in proles optimale Funktionen zur Verfügung stellen, um diese Anpassungen ohne grossen Aufwand zu meistern.


MwSt-Sätze per 01.01.18

Per 01.01.18 werden die MWST-Sätze gesenkt, womit der Normalsatz neu 7.7% und der Beherbergungssatz 3.7% betragen wird. Der reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2.5%. Für jahresübergreifende Leistungen bildet der Zeitpunkt der Leistungserbringung die Basis für die Ermittlung des korrekten MwSt-Satzes.

Wir haben bereits im Frühling 2017 über die bevorstehende Anpassung berichtet: prolesGast: Welche Mehrwertsteuer-Sätze gelten ab dem 1. Januar 2018?

Umsetzung in proles

proles ist bereits jetzt für Anpassungen der MwSt-Sätze gerüstet. Die Erfassung von mehreren MwSt-Sätzen ist möglich, eine entsprechende Abgrenzung und korrekte Verrechnung der Leistungen ist gewährleistet. Für fast alle Dienstleistungen gilt der Normalsatz. Alle Leistungen bis zum 31.12.17 müssen mit dem alten Satz von 8% abgerechnet werden. Leistungen ab 01.01.18 mit dem neuen Satz von 7.7%. Mit dem aktuellen proles-Release müssten in einem ersten Schritt Leistungen aus dem 2017 abgerechnet werden. Im Anschluss können die MwSt-Sätze angepasst werden. In einem dritten Schritt werden die neuen MwSt-Sätze eingepflegt.

Wir möchten Ihnen aber die Umstellung noch weiter vereinfachen. Aus diesem Grund werden wir in proles für die MwSt-Sätze die «Zeitachse» einführen. Dies bedeutet, dass die Funktion zur Pflege der MwSt-Sätze (vgl. Schnellsuche «Mehrwertsteuersätze») um die Möglichkeit erweitert wird, pro MwSt-Code mehrere Gültigkeiten zu verwalten (mittels Gültig-ab-Datum).

So können Sie gegen Ende Jahr ohne grossen Aufwand die neuen MwSt-Sätze in proles erfassen. Mit dieser Erweiterung wird es auch möglich sein, Fakturen mit jahresübergreifenden Leistungen (und damit unterschiedlichen MwSt-Sätzen) zu erstellen.

Was müssen Sie jetzt tun?

Im Moment müssen Sie in proles für die anstehenden MwSt-Satz-Anpassungen gar nichts unternehmen.

Eine Erfassung der neuen Sätze (z.B. Normalsatz von 7.7%) ist nicht nötig.

Die nochmals verbesserten Funktionen zur Pflege der MwSt-Sätze in proles werden rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Weiteres Vorgehen

  1. Wir werden in den nächsten Tagen einen Gast-Beitrag von Esther Hiltpold (VAT Support GmbH) im prolesBlog publizieren. Als Spezialistin für Mehrwertsteuer-Fragen wird Sie die anstehenden Satz-Anpassungen in Ihrem Beitrag beleuchten und auch zu einigen Spezialfällen Stellung nehmen.
  2. Sobald die Erweiterungen in proles zur Verfügung stehen, werden wir Sie im prolesBlog im Detail darüber informieren. Sie erhalten von uns auch ausführliche Anweisungen, was Sie in proles wann anpassen müssen (z.B. Erfassung der neuen MwSt-Sätze mit Gültigkeit ab 01.01.18).

Auf dem Laufenden bleiben...

Wir werden im prolesBlog weiterhin über die anstehenden MwSt-Satz-Anpassungen berichten. Abonnieren Sie prolesBlog, um keine wichtigen Informationen zu verpassen. Sie können die Blog-Beiträge über den nachstehenden Link abonnieren.

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Alternativ dazu können Sie uns auch per eMail (support@proles.ch) eine Liste Ihrer MitarbeiterInnen zustellen (Vorname, Name, eMail-Adresse) und wir erfassen die entsprechenden Blog-Abos für Sie. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr ganzes Team stets mit aktuellen Informationen versorgt wird.

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