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Top 10 - Die beliebtesten Beiträge zu Zeiterfassung & Arbeitsrecht

Simon Grenacher
Freitag, 15. September 2023

In unserem Blog publizieren wir seit vielen Jahren aktuelle Beiträge zu Zeiterfassung, Arbeitszeitabrechnung, Mitarbeitermanagement, Zeitmanagement und das Schweizer Arbeitsrecht. Sowie natürlich spannende Inhalte über proles - DIE Zeiterfassung der Schweiz.

Mit dem heutigen Beitrag möchten wir Ihnen die Top 10 der letzten Monate vorstellen. Wir blicken dabei auf die herausragenden Beiträge zurück, die unsere Leser fasziniert und inspiriert haben.



Was tun, wenn Mitarbeitende die Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen?

Die korrekte und zeitnahe Erfassung der Leistungen und Arbeitszeiten ist in vielen Dienstleistungsunternehmen ein Dauerbrenner. Egal wie einfach und intuitiv die Erfassung ist, fast immer hat es bei den Mitarbeitenden mindestens einen Querschläger, der die Arbeitszeit- und Leistungserfassung irgendwie nicht auf die Reihe bekommt.

Solange es bloss um die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geht, sind die meisten Arbeitgeber noch einigermassen entspannt. Dienen die erfassten Leistungen jedoch als Basis für die monatliche Rechnungsstellung, und das wird in nahezu allen Dienstleistungsunternehmen naturgemäss der Fall sein, dann ist schnell Feuer im Dach und Konflikte sind vorprogrammiert.

Was können Sie als Arbeitgeber tun, damit das Thema Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen nicht zu einem Reizwort wird?

Themenübersicht

  • Vorbeugen ist besser als Heilen
  • Ein Mitarbeitender erfasst seine Leistungen nicht (korrekt). Was soll ich tun?
  • Fall 1: Der Mitarbeiter ist ständig säumig
  • Fall 2: Der Mitarbeiter verschafft sich einen eigenen Vorteil
  • Fall 3: Der Mitarbeiter ist «unfähig»

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Damit Überstunden und Überzeit in Ihrem Dienstleistungsunternehmen nicht zum Problem werden

Regelmässig müssen sich Gerichte mit strittigen Forderungen nach Überstundenentschädigungen von ausgetretenen Arbeitnehmenden beschäftigen. Dabei geht es oft nicht nur um die Frage nach erbrachten Überstunden, regelmässig wird auch die finanzielle Abgeltung von Überzeit verlangt.

Das wäre nicht nötig. Wenn Sie als Arbeitgeber die folgenden Ausführungen kennen und in Ihrem Unternehmen umsetzen, dann sind Sie vor solchen, für beide Seiten unerfreulichen, Auseinandersetzungen gefeit.

Themenübersicht

  • Spielraum zur Regelung von Überstunden ist gross
  • Was sind Überstunden?
  • Die gesetzliche Regelung der Überstunden
  • Überstundenregelung im Arbeitsvertrag
  • Überstunden müssen angeordnet werden
  • Spezialfall «leitende Angestellte»
  • Wie verhält es sich mit Überzeit?
  • Was Sie in Ihren Arbeitsverträgen sicher regeln sollten
  • Exkurs: Minusstunden

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Regelung von Sondereinsätzen im Schweizer Arbeitsrecht

Der Praktiker weiss. Projekte laufen nicht immer perfekt nach Plan. Gelegentlich müssen Sondereinsätze am Wochenende, an einem Feiertag oder gar in der Nacht geleistet werden, damit die Termine gehalten werden können. Ins gleiche Kapitel gehört der Pikettdienst, welcher nicht selten von Kunden mit kritischen Anwendungen zusätzlich verlangt wird.

Wie sind nun aber Sondereinsätze der Mitarbeitenden ausserhalb ihrer normalen Arbeitszeit im Schweizer Recht geregelt? Worauf müssen Sie als Arbeitgeber achten? Der Fall «TailorSoftware» beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Themenübersicht

  • Sachverhalt
  • Müssen Einsätze in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen gesondert mittels Zuschlägen zum normalen Lohn vergütet werden?
  • Wenn das Gesetz zwischen vorübergehender und zwischen dauerhafter oder regelmässig wiederkehrender Nacht-/Sonntagsarbeit unterscheidet, wie ist diese Unterscheidung definiert?
  • Wie muss die Entlöhnung für den Pikettdienst vergütet und abgerechnet werden?
  • Was ist, wenn ein Mitarbeiter ohne Anordnung (freiwillig) in der Nacht oder am Wochenende arbeitet. Müssen dann die Zuschläge auch bezahlt werden?
  • Wie sollten wir unsere Arbeitsverträge und das Mitarbeiterreglement anpassen, damit wir rechtlich «save» sind?
  • Nacht- und Sonntagsarbeit ist ja grundsätzlich verboten, beziehungsweise ist bewilligungspflichtig. Wo müssen wir für unsere Ausnahmen ein diesbezügliches Gesuch stellen?
  • Was gilt nach Gesetz als Nachtarbeit? Und was gilt als Sonntagsarbeit?
  • Wie wird eigentlich der Samstag behandelt?
  • Müssen die Zuschläge auf Nacht- oder Sonntagsarbeit immer als Lohn vergütet werden, oder können sie auch mit Freizeit abgegolten werden?

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Arbeitszeitbetrug und seine Konsequenzen

Der Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht ist aus Sicht des Arbeitnehmenden ein Vertrag auf «Zeitüberlassung». D.h. der Arbeitnehmende stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit gegen ein Entgelt, den Lohn zur Verfügung.

Die geleistete Arbeitszeit ist somit der wichtigste Vertragsbestandteil der Arbeitnehmerpflichten, ist doch direkt daran der Lohn gekoppelt.

Ein Arbeitnehmender, der es bei der Erfassung der Arbeitszeit also nicht so genau nimmt, der begeht unter Umständen eine grobe Vertragsverletzung und «betrügt» damit seine Firma. Gleichzeitig begeht er einen Verstoss gegen die Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.

Themenübersicht

  • Was gilt als Arbeitszeitbetrug?
  • Was sind die Konsequenzen bei Arbeitszeitbetrug?

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Pausenregelung im Schweizer Arbeitsrecht

Wann und wie lange gearbeitet werden darf, ist in der Schweiz im Arbeitsgesetz (kurz ArbG) geregelt, welches seit 1966 gilt. Dieses Gesetz stellt zwingende Vorschriften auf. Beide Vertragsparteien – der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – müssen sich also daranhalten. Das gilt insbesondere auch bei den Ruhezeiten, die das Gesetz verbindlich festlegt.

So besagt Artikel 22 ArbG auch ausdrücklich, dass Ruhezeiten vertraglich nicht einfach durch eine Sonderzahlung oder eine andere Vergünstigung reduziert oder gar ganz kompensiert werden dürfen. Dies klar vor dem Hintergrund, dass Pausen und Ruhezeiten der Erholung – und damit der Gesundheit und der Arbeitssicherheit des Arbeitnehmenden - dienen.

Themenübersicht

  • Ruhezeiten sind Zeiten, die der Erholung dienen
  • Gelten Pausen als Arbeitszeit und wie lange müssen sie sein?
  • Pausenpflicht gilt für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer
  • Was sind Kurzpausen?
  • Pausen müssen sauber dokumentiert werden

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Rechtsgrundlagen für korrekte Spesen

Spesen, welche beim Mitarbeitenden während der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen, sind im schweizerischen Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Zusätzlich gibt es, aufgrund der sehr hohen Praxisrelevanz, eine umfangreiche Praxis und Rechtsprechung. Kaum ein Fall, der nicht schon mal beurteilt wurde. Die Rechtslage ist damit ziemlich klar.

Themenübersicht

  • Basis-Regelungen im Obligationenrecht
  • Problemzone «notwendig entstehend»
  • Spesen während Krankheit des Mitarbeitenden?
  • Praktische Anwendung der Rechtsgrundlagen

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Fristlose Kündigung. 11 Fragen, deren Antworten Sie kennen sollten

Eine fristlose Kündigung ist für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis. Sie kommt zwar eher selten vor, dann aber meist in HR-mässig weniger professionell geführten Unternehmen wie in KMU. Aufgrund ihrer grossen Tragweite wollen wir in diesem Beitrag die zentralen Fragen zur fristlosen Kündigung stellen und gleichzeitig die Antworten dazu liefern. Antworten, die Sie sowohl als Arbeitgeber wie auch als Arbeitnehmender in der Dienstleistungsbranche kennen sollten.

Themenübersicht

  • 1. Sind fristlose Kündigung und eine Freistellung das gleiche?
  • 2. Wann darf fristlos gekündigt werden?
  • 3. Wer darf fristlos kündigen?
  • 4. Habe ich die Wahl zwischen fristloser und «normaler» Kündigung?
  • 5. Muss eine fristlose Kündigung schriftlich erfolgen?
  • 6. Welche Gründe berechtigen eine Firma zur fristlosen Kündigung?
  • 7. Welche Gründe berechtigen einen Arbeitnehmenden zur fristlosen Kündigung?
  • 8. Tritt ein Arbeitnehmender seine neue Stelle gar nicht erst an, ist das dann eine fristlose Kündigung von ihm?
  • 9. Was passiert, wenn ungerechtfertigt fristlos gekündigt wurde?
  • 10. Wie sollten Sie bei einer fristlosen Kündigung praktisch vorgehen?
  • 11. Wann macht eine fristlose Kündigung überhaupt Sinn? Wann eher nicht?

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Wie muss ein Arbeitsvertrag rechtsgültig gekündigt werden?

Das schweizerische Arbeitsrecht kennt zwei Formen der Kündigung: Die ordentliche Kündigung als Regelfall und die ausserordentliche (fristlose) Kündigung als Ausnahmefall.

In unserem Blogbeitrag «Fristlose Kündigung. 11 Fragen, deren Antworten Sie kennen sollten» haben wir die ausserordentliche Kündigung bereits ausführlich behandelt und mit einigen dazu gehörigen Missverständnissen aufgeräumt. Auf sie gehen wir daher nicht mehr weiter ein. In der Folge beschäftigen wir uns mit den gefühlten 99.99 Prozent der Kündigungen in der Schweiz, die im ganz normalen Rahmen tagtäglich sowohl von Arbeitnehmenden wie auch von den Firmen «ordentlich» ausgesprochen werden. Was ist bei diesen Kündigungen, für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer, zu beachten, damit sie rechtsgültig sind?

Themenübersicht

  • Befristete Arbeitsverträge müssen nicht gekündigt werden
  • Kündigungsfreiheit im Schweizer Arbeitsrecht
  • Kündigungstermin und Kündigungsfristen
  • Formlose Kündigung ohne Angabe von Gründen
  • Missbräuchliche Kündigung
  • Kündigung zu Unzeit
  • Korrektes Kündigungsschreiben

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Was Sie als Arbeitgeber bei der Begründung einer Kündigung unbedingt beachten müssen

Die rechtswirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags ist in der Schweiz für beide Parteien, den Arbeitnehmenden und den Arbeitgeber, denkbar einfach.

  • Jederzeit: Eine rechtsgültige Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden. Einzig in den wenigen Fällen von «Unzeit» (Artikel 336c Obligationenrecht) ist sie ungültig und muss nach dem Ende der Unzeit wiederholt werden. Danach entfaltet sie aber ihre volle Gültigkeit.
  • Formlos: Die Kündigung kann komplett formlos, also mündlich von Person zu Person erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Kündigung mit einer Bestätigung, dass die Kündigung zur Kenntnis genommen wurde.
  • Ohne Gründe: Es braucht keine stichhaltigen Gründe, um einen Arbeitnehmenden zu kündigen. Sogar eine vom Motiv her missbräuchliche Kündigung (Artikel 336 ff. Obligationenrecht) ist gültig, wenn auch entschädigungspflichtig.

Auch wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers sehr einfach und ohne weitere Voraussetzungen gültig ausgesprochen werden darf, einen Stolperstein gibt es dennoch: Der Arbeitnehmende kann vom Arbeitgeber nachträglich verlangen, dass die Kündigung schriftlich begründet wird (Artikel 335 Absatz 2 Obligationenrecht). Und an dieser Stelle ist, bei aller Kündigungsfreiheit, durchaus Vorsicht geboten.

Themenübersicht

  • Formvorschriften der Begründung
  • Gründe für eine Kündigung?
  • Stolperstein «Missbräuchliche Kündigung»
  • Fazit

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Was gilt es bei Homeoffice im Ausland zu beachten?

Gerade im modernen Dienstleistungsgeschäft, zum Beispiel in der IT, in der Rechtsberatung, bei NGOs, im Agenturgeschäft, in vielen technischen Berufen oder sogar im öffentlichen Dienst, sind die Voraussetzungen für Homeoffice meist ideal.

Es braucht einzig einen Computer und eine schnelle und stabile Internetverbindung und schon kann remote produktiv gearbeitet werden. Was liegt also näher, das auch im Ausland zu tun? So finden sich immer mehr Firmen, die es ihren Mitarbeitenden gestatten, auch aus dem Ausland für das Unternehmen zu arbeiten. Das kann für Mitarbeitende äusserst attraktiv sein, birgt aber seine Tücken. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wollen wir einige davon ansprechen.

Themenübersicht

  • Ist Homeoffice im Ausland zulässig?
  • Gilt Schweizer Arbeitsrecht auch im Ausland?
  • Wie verhält es sich mit dem Gehalt bei Homeoffice im Ausland?
  • Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungen bei Homeoffice im Ausland?
  • Wird der Arbeitnehmende steuerpflichtig im Ausland?
  • Müssen die im Ausland geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten werden?
  • Fazit

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